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Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- & Gesellschaftsrecht - Mergers & Acquisitions

Das Handels- und Gesellschaftsrecht gehört zu den Schwerpunkten unserer Beratung. Unser spezialisiertes Team steht unseren Mandanten bei den vielfältigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, vertriebsrechtlichen Themen sowie Kapitalmaßnahmen aller Art zur Seite.

Wir beraten mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Wahl der passenden Rechtsform und der Unternehmensgründung (Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Konsortialverträgen und Geschäftsordnungen, insb. Implementierung von Beirats- und Aufsichtsratsmodellen), der Neuordnung von Unternehmensgruppen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Einbringung, Realteilung), der Gestaltung des Generationswechsels bei Familienunternehmen, Kapitalmaßnahmen aller Art, Restrukturierungen, konzernrechtlichen Gestaltungen (beispielsweise Organschaften), Gesellschafterversammlungen, Anfechtungsklagen, Spruchverfahren und Gesellschafterstreitigkeiten, ebenso wie im Rahmen der laufenden Beratung zu sämtlichen Aspekten des Gesellschafts-, Konzern- und Kapitalmarktrechts. Neben rechtlichen Aspekten sind nach den Wünschen des Mandanten auch stets steuerrechtliche Berührungspunkte zu beachten. Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern können wir in diesem Zusammenhang auch komplizierte steuerliche Fragen und Risiken früh erkennen und einer sachgerechten Lösung zuführen.

Als Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht gehört auch die umfassende Begleitung unserer Mandanten bei M&A-Transaktionen sowie bei Unternehmenskooperationen zu unserer Schwerpunkten. Eine weitere Säule ist die Beratung von Managern und Aufsichtsratsmitgliedern in Fragen der Haftung, zu Anstellungsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen, zu (Vergütungs-)Modellen für die Beteiligung von Führungskräften und Mitarbeitern sowie zum Aufbau und der Implementierung von Compliance-Programmen.

Als Teil unseres „Corporate Housekeeping“ erstellen wir für Unternehmen und Kaufleute Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Factoring-, Leasing- und Franchiseverträge, welche die wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten entsprechend der jeweiligen individuellen Bedürfnisse abbilden. Auch Standardlieferverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf, den Vertrieb – sowohl für das stationäre Geschäft als auch den Online-Handel – oder Einkaufsverträge sind bei uns in kompetenten Händen. Durch die eigene Expertise, die langjährige Erfahrung und Tätigkeit einzelner Berufsträger aus unserem Team auf Unternehmensseite profitieren Sie dabei bei Ihren strategischen Überlegungen, der Auswahl des richtigen Vertriebssystems und der optimalen Ausgestaltung der Verträge und Bedingungen sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene entscheidend.

Sie brauchen handels- und gesellschaftsrechtlichen Rat und Hilfe? Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne mit ihrer Expertise:

  • Gestaltung und Umstrukturierung von Gesellschaftsverhältnissen, darunter Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Konsortialverträgen und Geschäftsordnungen
  • Beratung zu Unternehmensgründung und (Aus-)Wahl der passenden Rechtsform
  • Beratung bei Restrukturierungen und Neuordnungen von Unternehmensgruppen
  • Unterstützung und Beratung bei Unternehmensnachfolgen und Generationswechsel bei Familienunternehmen
  • Beratung zu Unternehmens- und Beteiligungskäufen, Umwandlungen, Fusionen, Joint Ventures und Post-M&A-Streitigkeiten
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Unterstützung und Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren)
  • Unterstützung und Beratung im Rahmen der Organhaftung
  • Beratung von Managern und Aufsichtsratsmitgliedern zu Anstellungsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen sowie zu (Vergütungs-)Modellen für die Beteiligung von Führungskräften und Mitarbeitern
  • Implementierung von Beirats- und Aufsichtsratsmodellen
  • Aufbau und Implementierung von Compliance-Programmen inklusive der Erstellung von Richtlinien
  • Beratung zu konzernrechtlichen Gestaltungen wie zum Beispiel Organschaften
  • Erstellung von Verträgen für Handelsvertreter, Vertragshändler, Factoring, Leasing und Franchises, Standardlieferungen und Einkauf
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für analogen und Online-Handel
  • Beratung von Managern und Aufsichtsratsmitgliedern zu Anstellungsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen sowie zu (Vergütungs-) Modellen für die Beteiligung von Führungskräften und Mitarbeitern

Unsere Anwälte

Pascal Karcher

Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Sebastian Müller LL.M., Partner

Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance & Investigations, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz, Wirtschaftsrecht

Dr. Holger Bremenkamp

Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht

Matthias Rapp

Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz

Anna Marie Braun

Handels- und Gesellschaftsrecht

Oliver Heeb, Partner

Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance & Investigations, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz, Wirtschaftsrecht

Laura Schork-Kranich LL.M.

Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht

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