Dr. Holger Bremenkamp

Herr Dr. Bremenkamp ist unserer Kanzlei beratend tätig und hat besonders umfangreiche Erfahrung und Expertise im Gesellschaftsrecht. Die Beratung bei Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgründungen und Umwandlungen, auch bei Beteiligung ausländischer Unternehmen, stehen in seinem Fokus.

Beruflicher Werdegang

Studium

Studium des deutschen Rechts und der Philosophie in Freiburg im Breisgau, Studium des italienischen Rechts in Siena (Italien)

Referendariat

Referendariat in Hamburg und Köln

Zulassung als Rechtsanwalt

1983

Fachanwaltslehrgänge

Handels- und Gesellschaftsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Steuerrecht

Lehrtätigkeiten

Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht und für Kartellrecht (bis 2015)

weitere Tätigkeiten

Wirtschaftsprüfer (2005 bis 2023), Mitglied im Aufsichtsrat bzw. Beirat mehrerer deutscher mittelständischer Unternehmen

Beginn anwaltliche Tätigkeit

1983

Veröffentlichungen (Auszug)

Deliktische Haftung des Zulieferers für Produktionsschäden?

VersR 1998, 1064 (zusammen mit Buyten)

Haftung des Abschlussprüfers im Rahmen des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bei Prüfung von Jahresabschlüssen

zuOLG Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2009 – 23 U 108/08 – jurisPR HaGesR 2/2010

Unfallhaftpflichtrecht, §11 (Arzthaftung)

Wussow, 17. Auflage 2021 und Vorauflagen, Deutscher Anwaltverlag, Mitautor

Unfallhaftpflichtrecht, §9 (Produkthaftung)

Wussow, 17. Auflage 2021 und Vorauflagen, Deutscher Anwaltverlag, Mitautor

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