Dr. Holger Bremenkamp
Herr Dr. Bremenkamp ist unserer Kanzlei beratend tätig und hat besonders umfangreiche Erfahrung und Expertise im Gesellschaftsrecht. Die Beratung bei Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgründungen und Umwandlungen, auch bei Beteiligung ausländischer Unternehmen, stehen in seinem Fokus.
Beruflicher Werdegang
Studium
Studium des deutschen Rechts und der Philosophie in Freiburg im Breisgau, Studium des italienischen Rechts in Siena (Italien)
Referendariat
Referendariat in Hamburg und Köln
Zulassung als Rechtsanwalt
1983
Fachanwaltslehrgänge
Handels- und Gesellschaftsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Steuerrecht
Lehrtätigkeiten
Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht und für Kartellrecht (bis 2015)
weitere Tätigkeiten
Wirtschaftsprüfer (2005 bis 2023), Mitglied im Aufsichtsrat bzw. Beirat mehrerer deutscher mittelständischer Unternehmen
Beginn anwaltliche Tätigkeit
1983
Veröffentlichungen (Auszug)
Deliktische Haftung des Zulieferers für Produktionsschäden?
VersR 1998, 1064 (zusammen mit Buyten)
Haftung des Abschlussprüfers im Rahmen des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bei Prüfung von Jahresabschlüssen
zuOLG Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2009 – 23 U 108/08 – jurisPR HaGesR 2/2010
Unfallhaftpflichtrecht, §11 (Arzthaftung)
Wussow, 17. Auflage 2021 und Vorauflagen, Deutscher Anwaltverlag, Mitautor
Unfallhaftpflichtrecht, §9 (Produkthaftung)
Wussow, 17. Auflage 2021 und Vorauflagen, Deutscher Anwaltverlag, Mitautor
Rechtsgebiete
Referenzen
Zahlreiche Unternehmenskäufe und -verkäufe