Dr. Marcus Hartmann, Partner
Dr. Marcus Hartmann berät und vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer im gesamten Arbeitsrecht. Zugleich ist er als Fachanwalt für Erbrecht Ansprechpartner in Fragen der Vermögensnachfolge vor und nach dem Erbfall, wie Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzung oder Pflichtteil.
Beruflicher Werdegang
Studium
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, 1. juristisches Staatsexamen
Referendariat
Referendariat am Landgericht Karlsruhe, 2. juristisches Staatsexamen
Zulassung als Rechtsanwalt
10/2013
Promotion
Promotion zum Dr. iur. an der Humboldt-Universität zu Berlin
Fachanwaltslehrgänge
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 02/2017
Fachanwalt für Erbrecht seit 03/2019
Lehrtätigkeiten
Lehrbeauftragter an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft bis 2016
Dozent für Arbeitsrecht im Fortbildungskurs „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe seit 2017
Beginn anwaltliche Tätigkeit
Oktober 2013
Beginn der Tätigkeit bei Schork Kauffmann Bremenkamp
2024
Veröffentlichungen (Auszug)
Reformmodelle zur Abgeordnetenbestechung
Duncker & Humblot, Berlin 2013
Das erbrechtliche Mandat
Kerscher/Krug/Spanke, zerb verlag, 6. Auflage 2019, Mitautor
Unfallhaftpflichtrecht
Wussow,Deutscher Anwaltverlag, 17. Auflage 2021, Mitautor