Dr. Marcus Hartmann, Partner

Dr. Marcus Hartmann berät und vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer im gesamten Arbeitsrecht. Zugleich ist er als Fachanwalt für Erbrecht Ansprechpartner in Fragen der Vermögensnachfolge vor und nach dem Erbfall, wie Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzung oder Pflichtteil.

Beruflicher Werdegang

Studium

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, 1. juristisches Staatsexamen

Referendariat

Referendariat am Landgericht Karlsruhe, 2. juristisches Staatsexamen

Zulassung als Rechtsanwalt

10/2013

Promotion

Promotion zum Dr. iur. an der Humboldt-Universität zu Berlin

Fachanwaltslehrgänge

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 02/2017

Fachanwalt für Erbrecht seit 03/2019

Lehrtätigkeiten

Lehrbeauftragter an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft bis 2016

Dozent für Arbeitsrecht im Fortbildungskurs „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe seit 2017

Beginn anwaltliche Tätigkeit

Oktober 2013

Beginn der Tätigkeit bei Schork Kauffmann Bremenkamp

2024

Veröffentlichungen (Auszug)

Reformmodelle zur Abgeordnetenbestechung

Duncker & Humblot, Berlin 2013

Das erbrechtliche Mandat

Kerscher/Krug/Spanke, zerb verlag, 6. Auflage 2019, Mitautor

Unfallhaftpflichtrecht

Wussow,Deutscher Anwaltverlag, 17. Auflage 2021, Mitautor

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