Tobias Bartek LL.M.
Tobias Bartek ist spezialisiert auf das Familienrecht und das Erbrecht. Er berät Privatpersonen bei einer Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, im Todesfall oder einer Nachfolgeplanung. Dazu gehören alle Fragen des Unterhalts-, Güter- und Versorgungsausgleichsrechts sowie des Sorge- und Umgangsrecht. Herr Barteks erbrechtliche Kompetenz umfasst das gesamte gesetzliche Erbrecht, insbesondere die Anforderungen an die Errichtung einer sachgerechten Verfügung von Todes wegen (Testament).
Beruflicher Werdegang
Studium
2011 – 2018 Rechtswissenschaft, Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Tätigkeiten während dem Studium
2014 – 2020: Juristischer Mitarbeiter in einer mittelständischen Anwaltssozietät in Karlsruhe
Referendariat
2018 – 2020 Landgericht Karlsruhe mit Station u.a. an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Zulassung als Rechtsanwalt sowie Beginn der anwaltlichen Tätigkeit
2020
Weitere Stationen der anwaltlichen Tätigkeit
2020 – 2022: Tätigkeit in einer mittelständischen Anwaltssozietät in Karlsruhe mit Schwerpunkten im Bereich Immobilienrecht sowie Familien- und Erbrecht
Beginn der Tätigkeit bei Schork Kauffmann Wache
2022
Fachanwaltslehrgänge
2024 Fachanwalt für Familienrecht
Berufsbegleitendes Studium
LL.M.-Studiengang „Staat und Verwaltung in Europa“ an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Weitere Tätigkeiten
2. Vorsitzender pro familia Karlsruhe e.V.
Rechtsgebiete
Referenzen
Fortlaufende Beratung und Verfahrensführung in verschiedenen Scheidungsverfahren nebst Folgesachen (insbesondere Versorgungsausgleich und eheliches Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung).
Verfahrensführung in einem mehrjährigen güterechtlichen Verfahren (Abwehr einer erheblichen Zugewinnausgleichsforderung gegenüber dem Inhaber eines mittelständischen Handwerksbetriebs).
Verfahrensführung in einem mehrjährigen Ehescheidungsverfahren (Scheidung und güterrechtliche Auseinandersetzung einer Unternehmerehe mit erheblichen Differenzen bzgl. der Zugewinnausgleichsforderung, insbesondere bei der Unternehmensbewertung).
Umfassende familienrechtliche und erbrechtliche Beratung des geschäftsführenden Gesellschafters einer mittelständischen Unternehmensgruppe, darunter: Ehevertragliche Regelung der güter-, versorgungs- und unterhaltsrechtliche Problemkreise, sowie erbvertragliche Regelung der Unternehmensnachfolge.
Betreuung und Beratung von verschiedenen Mandanten im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge sowie fortlaufende Beratung bzgl. der Erstellung letztwilliger Verfügungen.
Fortlaufend außergerichtliche Vertretung und Prozessführung in erbrechtlichen Mandaten, insbesondere bei der Geltendmachung/Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie der Erbauseinandersetzung.