Till Schediwy

Till Schediwy, unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, hat seinen Schwerpunkt im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Verkehrs- und Versicherungsrecht. Mandanten schätzen an seiner Arbeit die zielführende und effiziente Beratung auf hohem Niveau.

Till Schediwy steht Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht für alle Fragen im Bereich des Verkehrsrechts einschließlich des Kaufrechts zur Seite. Als zertifizierter Unfallschadenabwickler ist er in der Verkehrsunfallabwicklung ebenso versiert, wie in der Beratung und Verteidigung von Bußgeldverfahren sowie bei Verkehrsstraftaten.

Beruflicher Werdegang

Studium

2009 – 2014 Rechtswissenschaften (Abschluss Dipl.-Jur.)

Tätigkeiten während dem Studium

Aushilfstätigkeit beim DRK

Weitere Tätigkeiten

2005 – 2009 Rettungsassistent beim DRK (Ausbildung + Tätigkeit) 

Referendariat

2014 – 2016 OLG Düsseldorf (LG Kleve)

Zulassung als Rechtsanwalt sowie Beginn der anwaltlichen Tätigkeit

2016

Fachanwaltslehrgänge

2016: Fachanwalt Verkehrsrecht, zudem zertifizierter Unfallschadenabwickler 

Beginn der Tätigkeit bei Schork Kauffmann Wache

2018

Referenzen

Vielzahl von außergerichtlicher und gerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Geschädigter nach Verkehrsunfällen.

Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund schwerwiegenden, dauerhaften Personen-/Gesundheitsschäden sowie Verdienstausfallschäden von selbständig Tätigen / Einzelunternehmern, insbesondere durch Verkehrsunfälle.

Vertretung schwerverletzter Geschädigter sowie Angehörigen nach Tod von Verkehrsunfallopfern oder Opfern von Gewalttaten im Strafverfahren gegen die Schädiger.

Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen bei (Kfz-)Kaufverträgen, wie z.B. Nachbesserung und Rücktritt.

Verteidigung in (Verkehrs-)Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit besonderem Blick auf den Erhalt der Fahrerlaubnis.

Vertretung in Führerscheinangelegenheiten (Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Anordnung MPU, Anerkennung ausländischer Führerscheine).

Beratung von Privatpersonen und Unternehmern zur Nachlassregelung, insbesondere Testamentserstellung und vorweggenommene Erbfolge. Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Erbrechtliche Beratung von Erben und Pflichtteilsberechtigten nach Todesfällen und Geltendmachung bzw. Abwehr von entsprechenden Auskunfts- und Zahlungsansprüchen.

Tätigkeit und Prozessführung in Erbscheinsverfahren, auch in Erbfällen mit Auslandsbezug, wie z.B. unter Berücksichtigung des Deutsch-Türkischen Nachlassabkommens.

Vertretung von Erben (auch) eines Gesellschaftsanteils einer OHG mit Neugestaltung des Gesellschaftervertrags zur Fortführung unter Einbeziehung der Erben.

Vertretung von Erben, über dessen Erbe eine Dauertestamentsvollstreckung angeordnet wurde, sowohl gegenüber den Miterben als auch dem Testamentsvollstrecker, in dessen Rahmen die Bewertung von Unternehmensanteilen im Streit steht.

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