Unternehmensstrafrecht

Beratung und Verteidigung von Unternehmen

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Wirtschaftsstrafrecht und im Unternehmensstrafrecht. Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Einzelpersonen – insbesondere Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte – in allen Phasen eines Strafverfahrens. Zudem übernehmen wir die wirtschaftsstrafrechtliche Beratung und Verteidigung von Unternehmen im nationalen und internationalen Kontext.

Das Unternehmensstrafrecht als Teil des Wirtschaftsstrafrechts befasst sich mit der Sanktionierung von Unternehmen im strafrechtlichen Kontext. Staatsanwaltschaften haben seit Jahren die Unternehmensleitung und das Unternehmen selbst im Fokus.

Noch ist das Unternehmensstrafrecht nicht explizit in einem Gesetz verankert. Indes liefert das Ordnungswidrigkeitenrecht eine weitreichende Rechtsgrundlage für ein Unternehmensstrafrecht, wonach Unternehmen mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden können. Daneben stellt das Recht der Einziehung neben dem mit einem solchen Verfahren einhergehenden Reputationsrisiko ein hohes wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen dar.

Unternehmen selbst haben in einem laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren mit Bezug zum Unternehmen eigene Beteiligungs- und Gestaltungsrechte.

Effektive Beratung und Verteidigung von Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht erfordert eine individuelle Verteidigungsstrategie mit dem Ziel einer geräuschlosen Erledigung bis hin zu einer erfolgreichen gerichtlichen Vertretung.

Dabei haben wir stets das Ziel vor Augen: das Unternehmen und seine Mitarbeiter schützen oder aber über die Strafverfolgungsbehörde an Informationen gelangen, um selbst Schadenersatzansprüche gegen Schädiger geltend zu machen.

Wir verfügen aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in zahlreichen, teilweise hochkomplexen Großverfahren nicht nur über die erforderliche Erfahrung und Expertise, sondern gehören im Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht seit Jahren zu den bundesweit empfohlenen anwaltlichen Beratern – belegt durch zahlreiche Auszeichnungen in den einschlägigen Branchendiensten wie JUVE, Handelsblatt, Who`s Who Legal, WirtschaftsWoche, Chambers, Legal500 oder Focus Spezial.

Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Verfahrenslagen. Die Fachanwälte für Strafrecht von Schork Kauffmann Wache werden auch bereits im Vorfeld tätig, um etwaige Strafbarkeitsrisiken im Vorfeld zu vermeiden.

Veröffentlichungen (Auszug)

Neues Strafrecht aus Brüssel? – Europäische Kommission forciert Verschärfung des Kapitalmarktstrafrechts und Einführung eines Unternehmensstrafrechts

Aufsatz in: StraFo 2011, S. 125 ff. (mit Reichling)

Sie brauchen wirtschaftsstrafrechtlichen Rat und Hilfe? Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne mit ihrer Expertise:

  • Verteidigung von Unternehmen in Verfahren zur Verhängung von Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG) und Vermögenseinziehungen
  • Beratung der Geschäftsleitung, wie Vorstände und Geschäftsführer
  • Beratung von Aufsichtsgremien, wie die des Aufsichtsrats
  • Beratung von geschädigten Personen und geschädigten Unternehmen in allen straf- und haftungsrechtlichen Fragen
  • Compliance-Beratung von Unternehmen sowie die Durchführung interner Untersuchungen („Internal Investigations“) in allen Fällen von Wirtschaftskriminalität
  • Begleitung von behördlichen Durchsuchungsmaßnahmen
  • Beratung und Vertretung bei Selbstanzeigen und Kronzeugenregelungen
  • Vertretung vor Untersuchungsausschüssen
  • Beratung und Vertretung vor Verwaltungs-, Aufsichts- und Regulierungsbehörden

Unsere Anwälte

Dr. Alexander Schork LL.M., Partner

Compliance & Investigations, Steuerstrafrecht, Strafrecht, Unternehmensstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht

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