Strafrecht
Strafverteidigung, Strafvollstreckung und Strafvollzug
Schork Kauffmann Bremenkamp berät traditionell im gesamten Strafrecht. Wir sind bundesweit an den Standorten Stuttgart und Karlsruhe als Strafverteidiger und als strafrechtliche Berater international tätig. Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Einzelpersonen in allen Phasen eines Strafverfahrens.
Ein Strafverfahren bedeutet für jeden Betroffenen ein Risiko, dass sich das berufliche und private Leben verändert. Gerade in Fällen von Untersuchungshaft oder Strafvollstreckung spitzt sich die Krise zu. Es bedarf einer intensiven Beratung, Betreuung und Organisation des privaten, wie beruflichen Umfelds. Hier spielen viele Gesichtspunkte eine Rolle, d.h. nicht nur strafrechtliche, sondern auch psychologische und soziologische Aspekte. Wir stehen Ihnen in diesem schwierigen Lebensabschnitt als Strafverteidiger und Berater bei.
Die dem zu Grunde liegenden strafrechtlichen Probleme sind vielfältig und reichen von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln / Drogenhandel über körperliche Auseinandersetzungen, Diebstahl, Erpressung, Raub- und räuberischer Erbpressung, Urkundenfälschung, Straßenverkehrsdelikte bis zu sexuellen Übergriffen. Schork Kauffmann Bremenkamp gewährleistet eine erfolgreiche Strafverteidigung und strafrechtliche Beratung durch eine fundierte Kenntnis der Gesetzeslage, der Rechtsprechung sowie einer konsequenten Anwendung der Strafprozessordnung (StPO).
Dabei verteidigen wir bereits im Ermittlungsverfahren. Stetiger Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und die Abgabe von Stellungnahmen in das Verfahren können das Verfahren schon in dieser Phase vorteilhaft beeinflussen.
Die Hauptverhandlung bildet das Kernstück des Strafprozesses. Nach Eröffnung der Hauptverhandlung trägt der Angeschuldigte die Bezeichnung Angeklagter. Die Verteidigungsmöglichkeiten des Mandanten in der Hauptverhandlung sind äußerst umfangreich. Verteidigung in der Hauptverhandlung heißt bedingungslose Wahrnehmung aller rechtlichen Möglichkeiten in der Hauptverhandlung zur Durchsetzung des Verteidigungsziels und damit des Mandanteninteresses.
Als letztem Rechtsmittel kommt der Revision in Strafsachen hervorgehobene Bedeutung zu. Beschränkt auf die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit des Prozesses und des schriftlichen Urteils zeichnet sich das Revisionsverfahren durch Form- und Fristenstrenge aus und wird weitestgehend schriftlich geführt. Eine Hauptverhandlung findet im Revisionsverfahren in der Regel nicht statt, da es ausschließlich um Rechtsfragen geht. Aber auch für den Fall der Revision steht den Mandanten von Schork Kauffmann Bremenkamp ein spezialisierter und erfahrener Strafverteidiger an der Seite.
Während der Inhaftierung gilt es, die Weichen für eine frühzeitige Haftentlassung oder für eine Unterbringung im offenen Vollzug zu stellen. Auch nach Rechtskraft des Urteils ist eine strafrechtliche Beratung sinnvoll. So kann etwa auf Antrag Strafaufschub gewährt oder bei der Strafvollstreckungsbehörde beantragt werden, die verhängte Freiheitsstrafe in einer anderen Justizvollzugsanstalt zu vollstrecken.
Die Anwälte des Referats Strafrecht, Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht gehören seit Jahren zu den bundesweit empfohlenen anwaltlichen Beratern – belegt durch zahlreiche Auszeichnungen in den einschlägigen Branchendiensten wie JUVE, Handelsblatt, Who`s Who Legal, WirtschaftsWoche, Chambers, Legal500 oder Focus Spezial.
Veröffentlichungen (Auszug)
Präventivstrafrecht versus Feindstrafrecht
Aufsatz in: JR 2016, 163 ff. (gemeinsam mit Despina Lalissidou)
Der GmbH-Geschäftsführer im Spannungsverhältnis des Zahlungsverbots nach § 64 II 1 GmbHG und der Strafbarkeit wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen
Aufsatz in NZI 2004, S. 358 ff. (mit Gross)
Der strafrechtliche Schutz des Risikomanagements durch das sog. Trennbankengesetz
Aufsatz in: CCZ 6/2013, S. 269 ff. (mit Reichling)