BGH billigt Vorauszahlungsklausel bei Pauschalreisen
BGH entscheidet über Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters, wonach mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheines 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig werden, ist wirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob die Verwendung der Klausel: „Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält. Der Senat hat entschieden, dass die Klausel die Reisenden nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, und die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgericht Köln, das zu demselben Ergebnis gekommen war, zurückgewiesen.
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
- Vorinstanz:
- Landgericht Köln Urteil [Aktenzeichen: 26 O 438/04]
- OLG Köln billigt Vorauszahlungsklausel bei Pauschalreisen ( Oberlandesgericht Köln Urteil [Aktenzeichen: 16 U 12/05] )
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Bundesgerichtshof
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:20.06.2006
- Aktenzeichen:X ZR 59/05
Quelle:ra-online, Bundesgerichtshof