Das Bundeskartellamt ist verpflichtet, der Klägerin Einsicht in die nichtöffentliche Fassung eines kartellrechtlichen Beschlusses zu gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Interesse individuell betroffener Krebspatienten an dem vorübergehend fortgesetzten Inverkehrbringen eines nicht zugelassenen Krebsmedikaments kann das Interesse der Verbraucher an der Einhaltung der Zulassungsvorschriften für Medikamente überwiegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat daher einen auf Unterlassen des Vertriebs und der Herstellung gerichteten Antrag zurückgewiesen.
Bestellt ein Verbraucher mit dem Anklicken eines Buttons eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft bei einem Online-Händler, darf dieser Button gemäß § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mit "Jetzt gratis testen" beschrieben sein. Dass der kostenpflichtigen Mitgliedschaft eine kostenfreie Probemitgliedschaft vorangeht, ist dabei unerheblich. Zudem ist der unter der Aufforderung "Jetzt gratis testen" befindliche, nicht hervorgehobene Hinweis "Danach kostenpflichtig" nicht ausreichend, um deutlich auf die kostenpflichtige Bestellung hinzuweisen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Bindet ein Onlinehändler auf seiner Internetseite den "Gefällt mir"-Button von Facebook ein, ohne darüber aufzuklären, dass im Falle der Nutzung des Buttons die IP-Adresse des Betroffenen an Facebook übermittelt wird, liegt eine unlautere geschäftliche Handlung und somit ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Beim Erwerb preisgebundener Bücher dürfen Gutscheine nur verrechnet werden, wenn dem Buchhändler schon bei Abgabe der Gutscheine eine entsprechende Gegenleistung zugeflossen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Führt die Betätigung eines Buttons im Internet zu einer Kostenpflicht, so muss der Button mit einer entsprechenden Formulierung versehen sein. Weist er nicht auf die Entstehung einer Zahlungspflicht hin, liegt ein Verstoß gegen § 312g Abs. 3 BGB vor. Ein Mitbewerber kann daher auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Das Betätigen des "Gefällt mir"-Buttons auf Facebook zur Teilnahme eines Gewinnspiels stellt lediglich eine unverbindliche Gefallensäußerung dar. Es wird keine Aussage hinsichtlich von positiven Erfahrungen mit dem Unternehmen getätigt. Daher liegt keine irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG vor. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
E.ON Energie AG muss eine Geldbuße in Höhe von 38 Mio. Euro wegen des bei einer Nachprüfung in Wettbewerbssachen begangenen Siegelbruchs zahlen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Das Rechtsmittel von E.ON Energie gegen das Urteil des Gerichts, mit dem die Entscheidung der Kommission, diese Geldbuße zu verhängen, bestätigt wurde, wies der Gerichtshof zurück.
Ein Arbeitnehmer, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt, ist nicht verpflichtet, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Das Gericht der Europäischen Union hat die gegen E.ON und GDF Suez wegen Aufteilung des französischen und des deutschen Erdgasmarkts festgesetzten Geldbußen von je 553 Mio. Euro für jede Gesellschaft auf 320 Mio. Euro herabgesetzt. Das Gericht bestätigte zwar im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, stellt jedoch fest, dass die Beurteilung der Dauer der Zuwiderhandlung auf jedem der Märkte durch die Kommission fehlerhaft war.
Das Landgericht Leipzig hat gegen die Unister GmbH als Betreiberin des Internetbuchungsportals www.fluege.de ein Ordnungsgeld in Höhe von 75.000 Euro verhängt, da das Unternehmen eine höchstrichterlich untersagte Werbepraxis bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht geändert hatte.
Gibt ein Buchungsportal Nebenleistungen zur Flugreise nur im Wege des "OPT-OUT" an, stellt dies einen Verstoß gegen die EU-Verordnung dar. Dies hat der Bundesgerichtshof bekannt gegeben und die Nichtzulassungsbeschwerde der Unister GmbH gegen die Untersagen der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de durch das Oberlandesgericht Dresden zurückgewiesen.