Ein Pharmaunternehmen darf für Allergietabletten nicht mit der Erklärung „macht nicht müde“ werben, wenn in den Fachinformationen für das Medikament Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen beschrieben werden. Die Wettbewerbskammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat dies als irreführende Werbung angesehen.
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein seit 2010 im Kölner Raum ansässiger Interessenverband deutscher Online-Unternehmen, der in der Vergangenheit von zahlreichen Zivilgerichten als klagebefugt angesehen worden ist, nach einer Gesetzesänderung vom Bundesamt für Justiz nicht die Anerkennung der Verbandsklagebefugnis verlangen kann. Diese hätte es ihm ermöglicht, entsprechend seiner bis zum 01.09.2021 geübten Praxis Online-Anbieter wegen wettbewerbswidriger Angebote unter Forderung von Aufwendungsersatz abzumahnen sowie auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
Ein Event-Unternehmen, das Eintrittskarten für Sport- oder Kulturveranstaltungen im Stadion „Deutsche Bank Park“ in Frankfurt am Main zum Zweck des kommerziellen Weiterverkaufs bestellt, verstößt gegen die Bedingungen der Vertriebsgesellschaft. Tickets, die über solchen unlauteren Schleichbezug gekauft wurden, müssen nicht ausgeliefert werden. Ein bereits gezahlter Kaufpreis ist nicht zurückzuzahlen. Das hat die Wettbewerbskammer des Landgerichts Frankfurt am Main entschieden.
Bietet ein Unternehmen als Leistung an, bei gegen die Richtlinien verstoßenden Google-Bewertungen, "den notwendigen Schritt zu unternehmen, um sie zu melden und zu beanstanden", unterfällt dies dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Verfügt das Unternehmen nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, kann die beklagte Anwaltskanzlei weiter behaupten, dass insoweit eine nicht ausführbare Leistung angeboten werde, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat entschieden, dass die Verwendung der geschützten Spirituosenbezeichnungen "Rum, Gin und Whiskey" sowie die zusätzliche Bezeichnung "American Malt" für nahezu alkoholfreie Getränke verboten ist. Damit dürfen nur solche Getränke als "Rum, Gin und Whiskey" bezeichnet werden, in denen auch "Rum, Gin und Whiskey" drin ist.
Eine Rabattwerbung in Prozent ist nur dann zulässig, wenn sie auf dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage basiert. Ein bloßer Hinweis auf diesen Referenzpreis in der Fußnote reicht nicht aus, um eine Irreführung auszuschließen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und damit eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Offenburg bestätigt.
Eine auf einer Webseite mit einem Countdown beworbene - angeblich befristete - Rabattaktion ist irreführend, wenn das Angobt auch nach Ablauf erhältlich ist. Zudem muss der beworbene Preis auch Zusatzkosten enthalten. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main hinsichtlich einer Countdown Rabattaktion der Fitnesskette Fitness First.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Verkauf und Versand von unbefüllten Ersatztanks für elektronische Zigaretten im Wege des Versandhandels sichergestellt werden muss, dass keine Abgabe an Kinder und Jugendliche erfolgt.
Die unter anderem auf Rechtsstreitigkeiten aus dem unlauteren Wettbewerb spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Amazon stattgegeben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Eurowings GmbH (Eurowings, Beklagte und Berufungsbeklagte) untersagt, bei Online-Flugbuchungen auf bestimmte Weise mit einer Kompensation von CO2-Emissionen zu werben.
Das Posten von Bildern und Videos in Form von Stories auf der Plattform Instagram unterfällt dem Verbot der unlauteren Werbung mit sog. Vorher-Nachher-Bildern, wenn der Eingriff (hier: Entfernung einer Höckernase) medizinisch nicht indiziert ist, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass die Modekette Betty-Barclay-Group im Zweibrücker Outlet Center ihre Filiale an bestimmten Feriensonntagen nicht mehr öffnen darf. Schadensersatz und Auskunft schuldet die Modekette Betty-Barclay-Group dem Modehaus Jost dagegen nicht.