Private Telefonate mit einem Diensthandy – Bundeswehr darf Übernahme einer Zeitsoldatin als Berufssoldatin verweigern
Die Bundeswehr kann einer Zeitsoldatin, die trotz entgegenstehender dienstlicher Weisungen über einen längeren Zeitraum hinweg ihr Diensthandy in einer vielzahl von Fällen zu Privatgesprächen missbraucht, trotz ansonsten hervorragender dienstlicher Leistungen und nachträglichem Einsatz der die unzulässige Nutzung entstandenen Kosten die Übernahme als Berufssoldatin versagen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

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