Mit Beschluss vom 5. Juni 2025 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße den Eilantrag gegen die Untersagung der Nutzung zweier Wohnungen in einem Gebäude im Donnersbergkreis abgelehnt.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall auf Grundlage des § 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die Untersagung aussprechen kann, mit erlaubnisfreien Fahrzeugen - dazu zählen etwa Fahrräder und E-Scooter - am Straßenverkehr teilzunehmen.
Eine nach dem Recht des US-Bundesstaates Utah von Deutschland aus per Videotelefonie geschlossene Ehe eines Türken und einer Bulgarin ist - trotz Anerkennung der Ehe in Bulgarien - in Deutschland unwirksam. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klage des Türken gegen die Androhung der Abschiebung in die Türkei und auf Erteilung einer Aufenthaltskarte als Ehegatte einer EU-Bürgerin abgewiesen.
Das Bundeskartellamt ist verpflichtet, der Klägerin Einsicht in die nichtöffentliche Fassung eines kartellrechtlichen Beschlusses zu gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier (Niqab). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 27. Januar 2025 – VG 11 K 61/24 -) bestätigt.
Eine Gutachtenanordnung zur Klärung der körperlichen und geistigen Eignung kann nicht mit charakterlichen Eignungsmängeln begründet werden. Körperliche und geistige Eignungsmängel können nicht mit charakterlichen Eignungsmängeln gleichgesetzt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die Bußgeldbehörde kann die Anhörung des Fahrzeughalters auf die Person beschränken, die im Fahrzeugregister als Zulassungsinhaber eingetragen ist. Die Behörde ist nicht verpflichtet, den wahren Halter zu ermitteln. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die geplante Errichtung eines auf dem Rhein schwimmenden Pontons durch einen in Wiesbaden ansässigen Gastronomiebetrieb bedarf zwar keiner Baugenehmigung, ist aber im Außenbereich gleichwohl baurechtlich unzulässig. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden festgestellt.
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren abgewiesen.
Eine Frau muslimischen Glaubens ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einer Klage gescheitert, mit der sie eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier erstreiten wollte.
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat den Antrag einer Muslimin, ihr eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren zu erteilen, zu Recht abgelehnt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.
Eine muslimische Glaubensangehörige aus Neuss, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier in Form eines Niqab bedecken möchte, hat keinen Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer. Die Bezirksregierung Düsseldorf muss aber über ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erneut entscheiden. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und der Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise stattgegeben.