Die unter anderem auf Rechtsstreitigkeiten aus dem unlauteren Wettbewerb spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Amazon stattgegeben.
Nach Ende einer Beziehung muss der Ex-Partner grundsätzlich nicht für Online-Bestellungen des anderen Partners zahlen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren.
Schließt ein Verbraucher über die Betätigung eines Bestellbuttons "Jetzt kaufen" nicht nur einen Kaufvertrag, sondern zugleich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag, so widerspricht dies der Regelung des § 312j Abs. 3 BGB. Ein Bestellbutton für zwei Verträge ist unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Wird der Stromverbrauch einer Mietwohnung über einen eigens dieser Wohnung zugeordneten Zähler erfasst, so kommt der Stromlieferungsvertrag mit dem Mieter der Wohnung zustande und nicht mit dem Vermieter. Das Versorgungsunternehmen hat daher keine Ansprüche gegen den Vermieter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ist der Käufer von Eintrittskarten nach den AGB des Verkäufers faktisch dazu verpflichtet, den Kauf der Eintrittskarten durch den Verkäufer vorzufinanzieren, ist die entsprechende Vorleistungsklausel gemäß § 307 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bingen hervor.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei Flugbuchungen die vollständige Bezahlung des Flugpreises bereits unmittelbar bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags - unabhängig von der Höhe des Flugpreises oder dem zeitlichen Abstand zwischen Buchung und Flugantritt - verlangt werden darf.
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigten, mit wem ein Vertrag durch die Entnahme von Energie zustande kommt, wenn ein schriftlicher Liefervertrag nicht abgeschlossen worden ist und das mit Energie versorgte Grundstück vermietet oder verpachtet ist. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Energieunternehmen an den Pächter des Grundstücks zu wenden hat und nicht an den Eigentümer. Denn aufgrund des Stromverbrauchs durch den Pächter, kommt mit diesem stillschweigend ein Vertrag über die Stromlieferung zustande.
Wer im Rahmen einer Anmeldung zu einer Internetseite nicht deutlich auf die Kostenpflicht hinweist, kann später das Entgelt nicht verlangen. Der Hinweis auf die Kostenpflicht in einen Fließtext oder den AGB genügt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Zur Frage, welchen Preis der Kunde in einem Sonderkundenverhältnis für das entnommene Gas zu entrichten hat, wenn die im Vertrag enthaltene Preisanpassungsklausel unwirksam ist und der Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat, hat der Bundesgerichtshof nunmehr zwei Entscheidungen getroffen.
Der Bertreiber eines Internetportals muss Hinweise auf zusätzliche Kosten für eine Dienstleistung - hier für die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten - deutlich kenntlich machen. Ein Hinweis auf ein kostenpflichtiges Zwei-Jahres-Abonnement unauffällig in einem längeren Fließtext auf der Anmeldeseite platziert, stellt einen Verstoß gegen die Preisangabenverordung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Landshut hervor.
Das Energieversorgungsunternehmen E.ON Hanse muss seinen Kunden Stromzahlungen aus den Jahren 2006 bis 2008 erstatten. Auch Kunden, die der Preiserhöhung nicht widersprochen haben, haben Anspruch auf Rückerstattung. Dies entschied das Landgericht Itzehoe.