Bei fiktiver Schadensabrechnung besteht keine Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung
Wird ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet, besteht gegenüber der gegnerischen Haft­pflicht­versicherung keine Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung. Diese Pflicht besteht nur, wenn neben den Netto­reparatur­kosten ebenfalls die auf die Reparaturkosten angefallene Mehrwertsteuer geltend gemacht wird. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Verkehrswidriger Fahrspurwechsel kommt teuer
Wer kurz vor einer Ampel einen Fahrspurwechsel vornimmt, indem er eine durchgezogene weiße Linie überfährt, handelt grob verkehrswidrig und muss damit rechnen, dass sein konkretes Fahrverhalten einen Unfall herbeiführen kann.

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