Kein Anspruch aus Vollkasko­versicherung bei Unfallfahrt mit Blut­alkohol­konzentration von 1,98 Promille
Eine Vollkasko­versicherung ist berechtigt gemäß § 81 Abs. 2 VVG ihre Leistung auf null zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,98 Promille einen Unfall verursacht. Denn in diesem Fall ist dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Lohnender Streifschaden mit geringen Verletzungsrisiko unter Einsatz alter Fahrzeuge sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen sprechen allein nicht für eine Unfallmanipulation
Allein ein lohnender Streifschaden mit geringem Verletzungsrisiko unter Einsatz von alten Fahrzeugen sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen deutet für sich genommen nicht auf eine Unfallmanipulation hin. Vielmehr müssen weitere für eine Manipulation sprechende Indizien hinzukommen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Bei beidseitiger Fahrbahnverengung besteht kein Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen
Kommt es zu einer beidseitigen Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120), so besteht kein Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen. Vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 Abs. 2 StVO. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Bei fiktiver Schadensabrechnung besteht keine Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung
Wird ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet, besteht gegenüber der gegnerischen Haft­pflicht­versicherung keine Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung. Diese Pflicht besteht nur, wenn neben den Netto­reparatur­kosten ebenfalls die auf die Reparaturkosten angefallene Mehrwertsteuer geltend gemacht wird. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Foto des Unfallverursachers mit beschädigtem Fahrzeug trotz abgestrittener Bekanntschaft mit Unfallgeschädigtem spricht für Unfallmanipulation
Zeigt ein Facebook-Post vor einem Verkehrsunfall den Unfallverursacher mit dem beschädigten Fahrzeug, so spricht dies für eine Unfallmanipulation, wenn der Unfallverursacher eine Bekanntschaft mit dem Unfallgeschädigten abstreitet, ohne zugleich die Herkunft des Fotos erklären zu können. Weitere Indizien für eine Unfallmanipulation sind die Beschädigung eines hochpreisigen Fahrzeugs, die fiktive Schadensabrechnung und die Präsentation einer klaren Haftungslage bei gleichzeitigen vagen Angaben zum Unfallhergang. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Solvenz des Unfallgeschädigten spricht gegen Unfallmanipulation
Ist die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unfallgeschädigten ausgezeichnet, so spricht dies gegen eine Unfallmanipulation. In diesem Fall besteht kein Motiv für die Einwilligung in die Beschädigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Zum Nachweis eines gestellten Unfalls genügt für Haft­pflicht­versicherung Indizienbeweis
Behauptet eine Haft­pflicht­versicherung, dass ein Verkehrsunfall gestellt sei, so muss sie dies nachweisen. Dabei ist der Versicherung ein Indizienbeweis erlaubt. Ausreichend ist demnach, dass die Gesamtschau mehrerer Indizien auf eine Vortäuschung des Versicherungsfalls deutet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Versicherungsschutz erlischt nach Unfall mit 2,1 Promille
Wer mit einem Fahrzeug einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht, dem kann die Versicherung die Leistung versagen, denn das Führen eines Fahrzeugs in einem alkoholbedingt fahruntüchtigen Zustand zählt zu den schwersten Verkehrsverstößen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Versicherungsschutz entfällt bei nachweislich alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache
Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Versicherungsschutz besteht nicht immer, wenn Alkohol im Spiel ist. Steht alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache fest, wird die Berufsgenossenschaft von ihrer grundsätzlichen Leistungspflicht frei. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Nach Trunkenheitsfahrt: Versicherer kann Leistung bei grob fahrlässigem Handeln des Versicherten bis auf Null kürzen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und ab wann eine Versicherung das Recht zur Leistungskürzung nach § 81 Abs. 2 VVG* wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles hat, wenn der Versicherungsnehmer unzurechnungsfähig war.
Heimfahrt vor dem Feiern planen: Vollkasko zahlt nicht bei Trunkenheit am Steuer
Vollkaskoversicherungen sind teilweise von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Es entlastet den Versicherungsnehmer nicht, wenn er wegen eigener Trunkenheit eine andere Person, die ihrerseits alkoholisiert war, das versicherte Auto hat fahren lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.
Vollkasko-Versicherung: Kein Versicherungsschutz bei relativer Fahruntüchtigkeit
Die relative Fahruntüchtigkeit ist keine mildere Form gegenüber der absoluten Fahruntüchtigkeit. Wer unter dem Einfluss von Antidepressiva im Laufe eines Abends drei bis vier Gläser Rotwein konsumiert, ist nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs in der Lage. Wenn sich der Betroffene dennoch ans Steuer seines Autos setzt, handelt er grob fahrlässig und kann bei einem Unfall die entstandenen Schäden nicht von der eigenen Kasko-Versicherung ersetzt verlangen. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.

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