Die relative Fahruntüchtigkeit ist keine mildere Form gegenüber der absoluten Fahruntüchtigkeit. Wer unter dem Einfluss von Antidepressiva im Laufe eines Abends drei bis vier Gläser Rotwein konsumiert, ist nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs in der Lage. Wenn sich der Betroffene dennoch ans Steuer seines Autos setzt, handelt er grob fahrlässig und kann bei einem Unfall die entstandenen Schäden nicht von der eigenen Kasko-Versicherung ersetzt verlangen. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.
Ein Fahrzeughalter kann einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegenhalten, dass er bezüglich der Benennung des Fahrzeugführers ein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß – Lichtzeichenanlage zeigt bereits länger als eine Sekunde „rot“ – begangen und kann der Fahrer des beteiligten Fahrzeuges nicht ermittelt werden, ist die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrzeughalter für die Dauer eines Jahres ohne Weiteres zulässig. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Ein Fahrzeughalter genügt seiner Mitwirkungspflicht bei einem Geschwindigkeitsverstoß nicht, wenn er lediglich den Namen des Fahrers und eine Stadt im Ausland als dessen Wohnort angibt. Von ihm kann deshalb das Führen eines Fahrtenbuchs verlangt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Bereits nach einer erstmaligen, erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr darf die Straßenverkehrsbehörde von dem Fahrzeughalter verlangen, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im Rahmen der fiktiven Abrechnung seines Fahrzeugschadens darf der Geschädigte bei seiner Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ein Fahrradfahrer, der in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf einem Gehweg fährt und mit einem Auto zusammenstößt, das aus einem Parkplatz herauskommt, handelt grob verkehrswidrig und hat somit keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die einem aus einer Gerichts-Serie im Fernsehen bekannten Richter auferlegte Verpflichtung, für die Dauer eines Jahres ein Fahrtenbuch zu führen, rechtens ist. Damit wurde die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt.
Bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes rechtfertigt den Erlass einer Fahrtenbuchauflage, wenn die Behörde alle ihr zur Verfügung stehenden Aufklärungsmaßnahmen ausgeschöpft hat und der Fahrzeughalter zu dem bekannten und eingrenzbaren Kreis der überhaupt für den Verkehrsverstoß in Betracht kommenden Fahrzeugführer keine Angaben macht. Diese Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht Trier nochmals bestätigt.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über die Klage eines Rennradfahrers wegen eines Fahrradunfalls zu entscheiden. Der Kläger war trotz eingeschaltetem Fahrradlicht in der Dunkelheit mit seinem Rennrad in einem Graben gelandet, weil der Radweg im Bereich einer Zuwegung einen plötzlichen Schlenker nach rechts macht. Dabei hatte er sich Verletzungen zugezogen und Schäden an Kleidung und Fahrrad erlitten. Seine Klage gegen den beklagten Landkreis blieb ohne Erfolg.
Wer als Radfahrer keinen Schutzhelm trägt, muss sich bei einem Unfall allein deshalb kein Mitverschulden anrechnen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden. Anderes gilt allerdings für sportlich ambitionierte Fahrer, die sich besonderen Risiken aussetzen.
Wenn es zu einem Unfall zwischen einem Auto und einem Radfahrer auf dem Gehweg kommt, muss nicht automatisch der Autofahrer mithaften. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Erfurt, das einem Radfahrer die Alleinschuld zusprach.