Zusammenstoß eines Fahrradfahrers mit Fußgänger in „faktischer“ Fußgängerzone: Kein Schaden­ersatz­anspruch des Fahrradfahrers bei verbotswidrigen Befahren des Gehwegs
Kommt es zu einem Fahrradunfall, weil ein Fußgänger einen Schritt zur Seite macht und dabei mit einem von hinten kommenden Radfahrer kollidiert, so muss dafür der Fußgänger dann nicht haften, wenn der Radfahrer verbotswidrig auf dem Gehweg fährt. Denn in einem solchen Fall muss der Fußgänger nicht mit von hinten kommenden Radfahrern rechnen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Keine Helmpflicht: Nichttragen eines Fahrradhelms führt bei Unfall nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Nichttragen eines Fahrradhelms bei einem unverschuldeten Unfall nicht zu einer Anspruchskürzung wegen eines Mitverschuldens führt.
Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht allenfalls bei risikobehafteter Fahrweise
Das Oberlandesgericht hat eine generelle Helmpflicht für Fahrradfahrer verneint und einem verletzten Radfahrer umfassend Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz wegen einer Kopfverletzung, die er infolge eines Sturzes mit seinem Sportrad erlitten hatte, zugesprochen. Das Gericht verwies darauf, dass die Pflicht zum Tragen eines Helms allenfalls dann verlangt werden könne, wenn sich ein Sport-Radfahrer im Straßenverkehr bewusst erhöhten Risiken aussetzt, die über das hinaus gehen, was jeden normalen "Alltagsfahrer" ausmacht.
Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs 15 Monate nach Verkehrsverstoß zulässig
Wird 15 Monate nach einem Verkehrsverstoß das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet, so ist dies noch als verhältnismäßig und damit zulässig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Lüneburg hervor.
Radfahren ohne Helm: Fahrradfahrer muss sich bei Unfall Mitverschulden anrechnen lassen
Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen - sich verkehrswidrig verhaltenden - Verkehrsteilnehmer (Kfz; Radfahrer usw.) und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und hat im konkreten Fall den Mit­verschuldens­anteil mit 20 % bemessen.
Zwillingseigenschaft schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage
Die Führung eines Fahrtenbuches kann auch dann angeordnet werden, wenn der Fahrzeughalter an der Feststellung eines Verkehrsverstoßes mitgewirkt hat, die Ermittlungsbemühungen der Behörde aber dennoch erfolglos blieben. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden hervor.
Fahrradfahren ohne Helm: Radfahrer muss sich bei Kollision mit Pkw Mitverschulden zurechnen lassen
Kommt es auf einer Straße, bei der nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, ob es sich um einen Feldweg oder eine bevorrechtigte Straße handelte, zu einer Kollision zwischen einem Fahrradfahrer und einem Pkw, trifft den Fahrradfahrer zumindest dann ein Mitverschulden, wenn dieser auf einem Rennrad und ohne Fahrradhelm unterwegs ist. Hier spricht dann der so genannte Anscheinsbeweis für eine sportliche Fahrweise. Dies entschied das Oberlandesgericht München.
Auf Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer haftet bei Unfall allein für Schaden
Ein erwachsener Radfahrer, der verbotswidrig auf dem Bürgersteig fährt, haftet bei einem Zusammenstoß mit einem Auto, das aus einer Hofeinfahrt ausfährt allein. In einem derartigen Fall geht die Betriebsgefahr des Autos auf Null zurück. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Grob verkehrswidrige und riskante Fahrweise: Radfahrer hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
Ein Radfahrer, der grob verkehrswidrig und extrem riskant bei roter Ampel vom Gehweg auf die Straße fährt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen einen LKW-Fahrer, der beim Anfahren des LKW mit dem Radfahrer kollidiert. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Nach Trunkenheitsfahrt: Versicherer kann Leistung bei grob fahrlässigem Handeln des Versicherten bis auf Null kürzen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und ab wann eine Versicherung das Recht zur Leistungskürzung nach § 81 Abs. 2 VVG* wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles hat, wenn der Versicherungsnehmer unzurechnungsfähig war.
Heimfahrt vor dem Feiern planen: Vollkasko zahlt nicht bei Trunkenheit am Steuer
Vollkaskoversicherungen sind teilweise von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Es entlastet den Versicherungsnehmer nicht, wenn er wegen eigener Trunkenheit eine andere Person, die ihrerseits alkoholisiert war, das versicherte Auto hat fahren lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.
Fahrtenbuchauflage auch nach erstmaligem Verkehrsverstoß möglich
Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist bereits nach einem - wenigstens mit einem Punkt bewerteten - Verkehrsverstoß möglich, wenn die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann. Das ist auch dann der Fall, wenn der Täter nicht innerhalb der für die Festsetzung des Bußgeldes geltenden Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.

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