Im Rahmen der fiktiven Abrechnung seines Fahrzeugschadens darf der Geschädigte bei seiner Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die einem aus einer Gerichts-Serie im Fernsehen bekannten Richter auferlegte Verpflichtung, für die Dauer eines Jahres ein Fahrtenbuch zu führen, rechtens ist. Damit wurde die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt.
Bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes rechtfertigt den Erlass einer Fahrtenbuchauflage, wenn die Behörde alle ihr zur Verfügung stehenden Aufklärungsmaßnahmen ausgeschöpft hat und der Fahrzeughalter zu dem bekannten und eingrenzbaren Kreis der überhaupt für den Verkehrsverstoß in Betracht kommenden Fahrzeugführer keine Angaben macht. Diese Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht Trier nochmals bestätigt.
Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, haftet bei einem Unfall unter Umständen mit, auch wenn er sonst den Unfall nicht verschuldet hat. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Wer sich nicht an die Richtgeschwindigkeit von höchstens 130 km/h auf Autobahnen hält, kann bei einem Unfall ein Mithaftung angelastet werden. Das gilt nach einem Urteil des Landgerichts Coburg auch, wenn der Unfall unverschuldet ist.
Die Straßenverkehrsbehörde kann nach einem Verkehrsverstoß den Halter des Pkw zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichten, wenn dieser falsche Angaben zur Person des Fahrers macht. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Wer kurz vor einer Ampel einen Fahrspurwechsel vornimmt, indem er eine durchgezogene weiße Linie überfährt, handelt grob verkehrswidrig und muss damit rechnen, dass sein konkretes Fahrverhalten einen Unfall herbeiführen kann.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat durch ein Urteil die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bejaht.
Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 05.07.2005 entschieden und den Antrag eines Vaters (Antragstellers) auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die ihm vom Landratsamt Böblingen unter Sofortvollzug verhängte Fahrtenbuchauflage zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter, ein Jahr lang ein Fahrtenbuch für die auf ihn angemeldeten Fahrzeuge zu führen, offensichtlich rechtmäßig ist.
Nach einem Verkehrsunfall ließ die Klägerin ihren beschädigten Pkw Porsche zur Ermittlung der Reparaturkosten in ein "Porsche-Zentrum" verbringen. Dort wurden die Reparaturkosten unter Zugrundelegung der Stundenverrechnungssätze dieser Fachwerkstatt auf 30.368,30 DM geschätzt. Die Klägerin ließ eine Reparatur des Fahrzeugs nicht durchführen, sondern verkaufte es in unrepariertem Zustand und verlangte von den ersatzpflichtigen Beklagten Ersatz fiktiver Reparaturkosten in genannter Höhe.