Zusammenstoß im Rahmen eines Spurwechsels im Reiß­verschluss­verfahren spricht für Verschulden des Spurwechslers
Kommt es bei einem Spurwechsel im Rahmen des Reiß­verschluss­verfahrens zu einer Kollision, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Spurwechsler gegen § 7 Abs. 5 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) verstoßen und somit den Unfall verschuldet hat. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Zeugnis­verweigerungs­recht im Ordnungs­widrigkeiten­verfahren schützt nicht vor Fahrtenbuch
Eine Fahrtenbuchauflage für ein Kraftfahrzeug für die Dauer von 12 Monaten ist rechtmäßig, wenn mit dem Fahrzeug die zulässige Höchst­geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft um 23 km/h überschritten wurde und der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mitgewirkt hat. Der Halter des Fahrzeugs kann dagegen nicht einwenden, die Fahrtenbuchauflage sei unzulässig, weil er sich in dem vorangegangenen Ordnungs­widrigkeits­verfahren auf ein Zeugnis­verweigerungs­recht habe berufen dürfen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Fahrtenbuchauflage aufgrund Verkehrsverstoßes: Fahrzeughalter zur Mithilfe bei der Identifizierung des Fahrers verpflichtet
Wird mit einem Fahrzeug ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen und weigert sich der Fahrzeughalter bei der Identifizierung des Fahrers zu helfen, so rechtfertigt dies die Anordnung zum Führen einer Fahrtenbuchauflage. Der Fahrzeughalter kann sich bei seiner Verweigerung nicht auf die schlechte Qualität des Messfotos berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis hervor.
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge wegen Geschwindig­keits­über­schreitung auf der Autobahn rechtmäßig
Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchst­geschwindig­keit auf der Autobahn um 41 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren.
Fahrtenbuchauflage nach Höchst­geschwindigkeits­über­schreitung trotz Aussageverweigerung rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einer Fahrzeughalterin auch dann eine Fahrtenbuchauflage nach Überschreitung der Höchst­geschwindigkeit auferlegt werden kann, wenn sie zuvor von ihrem Aussageverweigerung Gebrauch gemacht hat.
Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs 15 Monate nach Verkehrsverstoß zulässig
Wird 15 Monate nach einem Verkehrsverstoß das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet, so ist dies noch als verhältnismäßig und damit zulässig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Lüneburg hervor.
Zwillingseigenschaft schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage
Die Führung eines Fahrtenbuches kann auch dann angeordnet werden, wenn der Fahrzeughalter an der Feststellung eines Verkehrsverstoßes mitgewirkt hat, die Ermittlungsbemühungen der Behörde aber dennoch erfolglos blieben. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden hervor.
Fahrtenbuchauflage auch nach erstmaligem Verkehrsverstoß möglich
Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist bereits nach einem - wenigstens mit einem Punkt bewerteten - Verkehrsverstoß möglich, wenn die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann. Das ist auch dann der Fall, wenn der Täter nicht innerhalb der für die Festsetzung des Bußgeldes geltenden Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Gebrauchmachen vom Zeugnis­verweigerungs­recht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen
Ein Fahrzeughalter kann einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegenhalten, dass er bezüglich der Benennung des Fahrzeugführers ein Zeugnis­verweigerungs­recht habe. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Rotlicht missachtet: Fahrtenbuchauflage von einem Jahr zulässig
Wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß – Lichtzeichenanlage zeigt bereits länger als eine Sekunde „rot“ – begangen und kann der Fahrer des beteiligten Fahrzeuges nicht ermittelt werden, ist die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrzeughalter für die Dauer eines Jahres ohne Weiteres zulässig. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Fahrtenbuchauflage wegen unzureichender Angaben zum Fahrer zulässig
Ein Fahrzeughalter genügt seiner Mitwirkungspflicht bei einem Geschwindigkeitsverstoß nicht, wenn er lediglich den Namen des Fahrers und eine Stadt im Ausland als dessen Wohnort angibt. Von ihm kann deshalb das Führen eines Fahrtenbuchs verlangt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Fahrtenbuchauflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß zulässig
Bereits nach einer erstmaligen, erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr darf die Straßenverkehrsbehörde von dem Fahrzeughalter verlangen, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

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