Verbot des Befahrens der linken Fahrspur auf Autobahnen für Lkw dient nicht dem Schutz des Spurwechslers
Das Verbot für Lkw-Fahrer die linke Fahrspur auf der Autobahn zu nutzen dient nicht dem Schutz des Spurwechslers. Kommt es zu einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Spurwechslers. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Bußgeldbehörde darf Verfahren nicht vorschnell einstellen und Fahrzeughalter Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen
Teilt ein Fahrzeughalter mit, dass nicht er, sondern einer seiner beiden Zwillingssöhne einen Geschwindigkeits­verstoß mit seinem Fahrzeug begangen habe, und macht er im Übrigen von seinem Zeugnis­verweigerungs­recht Gebrauch, darf die Bußgeldbehörde das Verfahren nicht vorschnell einstellen und dem Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Vielmehr muss die Behörde zunächst die Söhne des Halters befragen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Benennung des Fahrers erst nach Verjährung der Verkehrs­ordnungs­widrig­keit rechtfertigt Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen Fahrzeughalter
Wird mit einem Fahrzeug die zulässige Höchst­geschwindig­keit überschritten und benennt der Fahrzeughalter erst nach Verjährung der Ordnungswidrigkeit den Fahrer, so kann die zuständige Behörde gemäß § 31a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Bei fiktiver Abrechnung eines Fahrzeugschadens sind regelmäßig gewährte Rabatte der Reparaturwerkstatt zu berücksichtigen
Wird ein Fahrzeugschaden fiktiv abgerechnet, sind dem Geschädigten regelmäßig gewährte Rabatte der Reparaturwerkstatt zu berücksichtigen. Der Schadens­ersatz­anspruch des Geschädigten wird entsprechend des Rabatts gekürzt. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.
Zusammenstoß im Rahmen eines Spurwechsels im Reiß­verschluss­verfahren spricht für Verschulden des Spurwechslers
Kommt es bei einem Spurwechsel im Rahmen des Reiß­verschluss­verfahrens zu einer Kollision, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Spurwechsler gegen § 7 Abs. 5 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) verstoßen und somit den Unfall verschuldet hat. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Zeugnis­verweigerungs­recht im Ordnungs­widrigkeiten­verfahren schützt nicht vor Fahrtenbuch
Eine Fahrtenbuchauflage für ein Kraftfahrzeug für die Dauer von 12 Monaten ist rechtmäßig, wenn mit dem Fahrzeug die zulässige Höchst­geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft um 23 km/h überschritten wurde und der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mitgewirkt hat. Der Halter des Fahrzeugs kann dagegen nicht einwenden, die Fahrtenbuchauflage sei unzulässig, weil er sich in dem vorangegangenen Ordnungs­widrigkeits­verfahren auf ein Zeugnis­verweigerungs­recht habe berufen dürfen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Fahrtenbuchauflage aufgrund Verkehrsverstoßes: Fahrzeughalter zur Mithilfe bei der Identifizierung des Fahrers verpflichtet
Wird mit einem Fahrzeug ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen und weigert sich der Fahrzeughalter bei der Identifizierung des Fahrers zu helfen, so rechtfertigt dies die Anordnung zum Führen einer Fahrtenbuchauflage. Der Fahrzeughalter kann sich bei seiner Verweigerung nicht auf die schlechte Qualität des Messfotos berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis hervor.
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge wegen Geschwindig­keits­über­schreitung auf der Autobahn rechtmäßig
Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchst­geschwindig­keit auf der Autobahn um 41 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren.
Fahrtenbuchauflage nach Höchst­geschwindigkeits­über­schreitung trotz Aussageverweigerung rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einer Fahrzeughalterin auch dann eine Fahrtenbuchauflage nach Überschreitung der Höchst­geschwindigkeit auferlegt werden kann, wenn sie zuvor von ihrem Aussageverweigerung Gebrauch gemacht hat.
Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs 15 Monate nach Verkehrsverstoß zulässig
Wird 15 Monate nach einem Verkehrsverstoß das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet, so ist dies noch als verhältnismäßig und damit zulässig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Lüneburg hervor.
Zwillingseigenschaft schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage
Die Führung eines Fahrtenbuches kann auch dann angeordnet werden, wenn der Fahrzeughalter an der Feststellung eines Verkehrsverstoßes mitgewirkt hat, die Ermittlungsbemühungen der Behörde aber dennoch erfolglos blieben. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden hervor.
Fahrtenbuchauflage auch nach erstmaligem Verkehrsverstoß möglich
Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist bereits nach einem - wenigstens mit einem Punkt bewerteten - Verkehrsverstoß möglich, wenn die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann. Das ist auch dann der Fall, wenn der Täter nicht innerhalb der für die Festsetzung des Bußgeldes geltenden Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.

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