Kein Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab)
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßen­verkehrs­ordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren als unbegründet abgewiesen. Im Gegensatz zu einem aus religiösen Gründen getragenen Kopftuch (Hijab) verhüllt ein sogenannter Niqab nicht nur die Haare sowie ggf. den Hals-, Schulter und Brustbereich, sondern auch das Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie.
Fehlende Mitwirkung des Fahrzeughalters zur Fahrer­identifizierung nicht Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage
Für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a Abs. 1 StVZO ist es nicht Voraussetzung, dass der Fahrzeughalter bei der Fahrer­identifizierung nicht mitwirkt. Vielmehr kommt es allein darauf an, ob die Täterermittlung unmöglich ist. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Kein Anspruch eines Fahrzeugführers auf Tragen eines Niqab
Das gemäß § 23 Abs. 4 StVO geltende Verhüllungsverbot für Fahrzeugführer gilt auch für eine Muslima. Sie ist daher nicht berechtigt, während der Fahrt einen Niqab zu tragen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Keine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier im Eilverfahren
Der Eilantrag einer muslimischen Glaubensangehörigen aus Düsseldorf, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier (Niqab) bedecken möchte, ist auch beim Ober­verwaltungs­gericht erfolglos geblieben.
Anscheinsbeweis bei Unfall wegen Fahr­streifen­wechsels setzt nicht Vollendung des Fahr­streifen­wechsels voraus
Der sich aus einem Verkehrsunfall bei einem Fahrstreifenwechsel ergebende Anscheinsbeweis setzt nicht voraus, dass der Fahrstreifenwechsel vollendet ist. Die Sorgfalts­anforderungen bei einem Fahrstreifenwechsel gemäß § 7 Abs. 5 StVO gelten bereits ab Verlassen des - gegebenenfalls auch nicht markierten - Fahrstreifens. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Muslima darf beim Autofahren keinen Niqab tragen
Eine Muslima ist nicht berechtigt, beim Autofahren einen Niqab zu tragen. Insofern überwiegt das Interesse an der Verkehrssicherheit das Interesse an der Verhüllung aus Glaubensgründen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Geschädigten trifft bei fiktiver Schadensabrechnung keine Darlegungspflicht hinsichtlich veranlasster oder nicht veranlasster Reparaturmaßnahmen
Der Geschädigte hat das Wahlrecht, ob er nach der Beschädigung seines Pkw die tatsächlich angefallenen oder fiktiven Reparaturkosten ersetzt verlangt. Im Fall der fiktiven Schadensabrechnung muss er nichtdarlegen, welche konkreten Reparaturmaßnahmen er veranlasst oder nicht veranlasst hat. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Bei fiktiver Schadensabrechnung besteht keine Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung
Wird ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet, besteht gegenüber der gegnerischen Haft­pflicht­versicherung keine Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung. Diese Pflicht besteht nur, wenn neben den Netto­reparatur­kosten ebenfalls die auf die Reparaturkosten angefallene Mehrwertsteuer geltend gemacht wird. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Kein Absehen von Fahrtenbuchauflage bei bloßer Ankündigung zukünftigen rechtstreuen Verhaltens
Von einer Fahrtenbuchauflage ist nicht schon dann abzusehen, wenn der Fahrzeughalter ankündigt sich zukünftig rechtstreu zu verhalten. Eine solche bloße Absichtserklärung ist nicht in gleicher Weise zur Feststellung des Fahrzeugführers bei künftigen Verkehrsverstößen geeignet, wie die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
BGH: Keine Ersatzfähigkeit der bei Ersatzbeschaffung angefallenen Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung
Beschafft sich ein Unfallgeschädigter ein Ersatzfahrzeug, so kann er die dabei angefallene Umsatzsteuer nicht vom Unfallverursacher ersetzt verlangen, wenn er seinen Schaden fiktiv abrechnet. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Zulässigkeit einer Fahrtenbuchauflage auch nach Verkauf des Tatfahrzeugs
Eine Fahrtenbuchauflage gegen einen Fahrzeughalter ist auch dann möglich, wenn das Tatfahrzeug zwischenzeitlich verkauft wurde. Denn für die Fahrtenbuchauflage ist die Haltereigenschaft zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes maßgeblich. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof München entschieden.
Kollision nach Fahrspurwechsel: Mithaftung an Unfall aufgrund Missachtung der Pfeilmarkierung auf Fahrbahn
Kommt es zu einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel, so haftet in der Regel der Spurwechsler allein. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn sich der andere Verkehrsteilnehmer nur deshalb auf der Fahrspur befand, weil er die Pfeilmarkierung auf der Fahrbahn missachtete. In diesem Fall trägt er ein Mithaftungsanteil in Höhe von 1 /3. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

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