Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera darf man sich nicht verlassen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor.
Auf privatem Kundenparkplatz gilt nicht „rechts vor links“, sondern das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme. Das hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier (Niqab). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 27. Januar 2025 – VG 11 K 61/24 -) bestätigt.
Allein ein lohnender Streifschaden mit geringem Verletzungsrisiko unter Einsatz von alten Fahrzeugen sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen deutet für sich genommen nicht auf eine Unfallmanipulation hin. Vielmehr müssen weitere für eine Manipulation sprechende Indizien hinzukommen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Eine Gutachtenanordnung zur Klärung der körperlichen und geistigen Eignung kann nicht mit charakterlichen Eignungsmängeln begründet werden. Körperliche und geistige Eignungsmängel können nicht mit charakterlichen Eignungsmängeln gleichgesetzt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die Bußgeldbehörde kann die Anhörung des Fahrzeughalters auf die Person beschränken, die im Fahrzeugregister als Zulassungsinhaber eingetragen ist. Die Behörde ist nicht verpflichtet, den wahren Halter zu ermitteln. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer Entscheidung grundsätzlich ausgeführt, wie die Überprüfung eines vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß vom Betroffenen selbst oder dem Verteidiger erfolgen kann. Die auf Überlassung der sog. Falldatei gerichtete Rechtsbeschwerde wurde verworfen.
Kommt es zu einer beidseitigen Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120), so besteht kein Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen. Vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 Abs. 2 StVO. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der vom Fahrbahnrand Anfahrende ist kein "anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne von § 7 Abs. 5 StVO, so dass dieser nicht vom Schutzzweck der Vorschrift erfasst wird. Ein "anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne der Vorschrift ist nur ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren abgewiesen.
Entscheidet sich der Unfallgeschädigte für die fiktive Abrechnung des Schadens, so steht ihm kein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer wegen der durchgeführten Reparatur zu. Es ist unzulässig die fiktive und die konkrete Schadensabrechnung zu vermischen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Macht der Unfallgeschädigte fiktiven Schadensersatz geltend, so kann er nicht die Erstattung von Umsatzsteuer beanspruchen. Dies gilt auch dann, wenn wegen einer durchgeführten Reparatur oder Ersatzbeschaffung tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.