Im Geschwindigkeitsverstoß-Messprotokoll kommt es auf die materielle Richtigkeit und nicht die formale Dokumentation an
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zu einer Geldbuße von 1.000,00 € nebst Fahrverbot von zwei Monaten verworfen und aus Anlass des Verfahrens grundsätzliche Ausführungen zur Rüge eines „lückenhaften“ Messprotokolls gemacht.
Behörde kann nach Trunkenheitsfahrt mit erlaubnisfreien Fahrzeug das Fahren mit Fahrrad und E-Scooter untersagen
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall auf Grundlage des § 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die Untersagung aussprechen kann, mit erlaubnisfreien Fahrzeugen - dazu zählen etwa Fahrräder und E-Scooter - am Straßenverkehr teilzunehmen.
Hälftige Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel
Der grundsätzlich gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist entkräftet, wenn das vorausfahrende Fahrzeug im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall einen bereits zur Hälfte vollzogenen Fahrstreifenwechsel unvermittelt abbricht, wieder vor dem auffahrenden Fahrzeug einschert und dort sein Fahrzeug zum Stillstand abbremst. In dieser Situation ist eine Haftungsverteilung von 50% zu 50% gerechtfertigt, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
Schulterblick statt Rückfahrkamera
Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera darf man sich nicht verlassen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor.
Kein „rechts vor links“ auf Kundenparkplatz
Auf privatem Kundenparkplatz gilt nicht „rechts vor links“, sondern das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme. Das hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Keine Ausnahmegenehmigung für Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer
Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier (Niqab). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 27. Januar 2025 – VG 11 K 61/24 -) bestätigt.
Lohnender Streifschaden mit geringen Verletzungsrisiko unter Einsatz alter Fahrzeuge sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen sprechen allein nicht für eine Unfallmanipulation
Allein ein lohnender Streifschaden mit geringem Verletzungsrisiko unter Einsatz von alten Fahrzeugen sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen deutet für sich genommen nicht auf eine Unfallmanipulation hin. Vielmehr müssen weitere für eine Manipulation sprechende Indizien hinzukommen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Charakterliche Mängel begründen keine Gutachteranordnung wegen Zweifel an körperlicher bzw. geistiger Eignung
Eine Gutachtenanordnung zur Klärung der körperlichen und geistigen Eignung kann nicht mit charakterlichen Eignungsmängeln begründet werden. Körperliche und geistige Eignungsmängel können nicht mit charakterlichen Eignungsmängeln gleichgesetzt werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Anhörung des Halters kann auf im Fahrzeugregister als Zulassungsinhaber eingetragene Person beschränkt werden
Die Bußgeldbehörde kann die Anhörung des Fahrzeughalters auf die Person beschränken, die im Fahrzeugregister als Zulassungsinhaber eingetragen ist. Die Behörde ist nicht verpflichtet, den wahren Halter zu ermitteln. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Einsichtsrechte von Bußgeldempfängern in Messunterlagen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer Entscheidung grundsätzlich ausgeführt, wie die Überprüfung eines vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß vom Betroffenen selbst oder dem Verteidiger erfolgen kann. Die auf Überlassung der sog. Falldatei gerichtete Rechtsbeschwerde wurde verworfen.
Bei beidseitiger Fahrbahnverengung besteht kein Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen
Kommt es zu einer beidseitigen Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120), so besteht kein Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen. Vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 Abs. 2 StVO. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
„Anderer Verkehrsteilnehmer“ beim Fahrstreifenwechsel ist nur Teilnehmer des fließenden Verkehrs
Der vom Fahrbahnrand Anfahrende ist kein "anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne von § 7 Abs. 5 StVO, so dass dieser nicht vom Schutzzweck der Vorschrift erfasst wird. Ein "anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne der Vorschrift ist nur ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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