Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zu einer Geldbuße von 1.000,00 € nebst Fahrverbot von zwei Monaten verworfen und aus Anlass des Verfahrens grundsätzliche Ausführungen zur Rüge eines „lückenhaften“ Messprotokolls gemacht.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall auf Grundlage des § 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die Untersagung aussprechen kann, mit erlaubnisfreien Fahrzeugen - dazu zählen etwa Fahrräder und E-Scooter - am Straßenverkehr teilzunehmen.
Der grundsätzlich gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist entkräftet, wenn das vorausfahrende Fahrzeug im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall einen bereits zur Hälfte vollzogenen Fahrstreifenwechsel unvermittelt abbricht, wieder vor dem auffahrenden Fahrzeug einschert und dort sein Fahrzeug zum Stillstand abbremst. In dieser Situation ist eine Haftungsverteilung von 50% zu 50% gerechtfertigt, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera darf man sich nicht verlassen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor.
Auf privatem Kundenparkplatz gilt nicht „rechts vor links“, sondern das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme. Das hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier (Niqab). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 27. Januar 2025 – VG 11 K 61/24 -) bestätigt.
Allein ein lohnender Streifschaden mit geringem Verletzungsrisiko unter Einsatz von alten Fahrzeugen sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen deutet für sich genommen nicht auf eine Unfallmanipulation hin. Vielmehr müssen weitere für eine Manipulation sprechende Indizien hinzukommen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Eine Gutachtenanordnung zur Klärung der körperlichen und geistigen Eignung kann nicht mit charakterlichen Eignungsmängeln begründet werden. Körperliche und geistige Eignungsmängel können nicht mit charakterlichen Eignungsmängeln gleichgesetzt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die Bußgeldbehörde kann die Anhörung des Fahrzeughalters auf die Person beschränken, die im Fahrzeugregister als Zulassungsinhaber eingetragen ist. Die Behörde ist nicht verpflichtet, den wahren Halter zu ermitteln. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer Entscheidung grundsätzlich ausgeführt, wie die Überprüfung eines vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß vom Betroffenen selbst oder dem Verteidiger erfolgen kann. Die auf Überlassung der sog. Falldatei gerichtete Rechtsbeschwerde wurde verworfen.
Kommt es zu einer beidseitigen Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120), so besteht kein Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen. Vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 Abs. 2 StVO. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der vom Fahrbahnrand Anfahrende ist kein "anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne von § 7 Abs. 5 StVO, so dass dieser nicht vom Schutzzweck der Vorschrift erfasst wird. Ein "anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne der Vorschrift ist nur ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.