Keine elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden mit qualifizierter elektronischer Signatur, wenn ELSTER zur Verfügung steht
Das Finanzgericht Niedersachsen hat in seiner Entscheidung vom 12.02.2026 erläutert, was unter dem vom Gesetzgeber normierten "ELSTER/ERiC-Only-Konzept" zu verstehen ist. Demnach ist ein von einem Rechtsanwalt nur aus seinem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Finanzamts eingelegter Einspruch ist nicht formwirksam und fristwahrend.