Kein Verzicht auf Einhaltung des Öffentlichkeits­grundsatzes im arbeits­gerichtlichen Verfahren
Im arbeits­gerichtlichen Verfahren kann auf die Einhaltung des Öffentlichkeits­grundsatzes nicht verzichtet werden. Dies gilt auch im Fall einer Virus-Pandemie. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

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