Bindet ein Onlinehändler auf seiner Internetseite den "Gefällt mir"-Button von Facebook ein, ohne darüber aufzuklären, dass im Falle der Nutzung des Buttons die IP-Adresse des Betroffenen an Facebook übermittelt wird, liegt eine unlautere geschäftliche Handlung und somit ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Geschäftsbedingungen der Lufthansa, nach der die Reisedaten im Flugschein verbindlich sind und "unter Umständen" nur gegen Gebühr oder gar nicht geändert werden können, unwirksam sind.
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Amazon für "Prime"-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" verwenden darf. Der Bestellbutton weist nach Auffassung des Gerichts die Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin und ist daher irreführend.
Eine so genannte Vorleistungsklausel einer Fluggesellschaft, nach der Kunden verpflichtet sind, bei einer Flugbuchung sofort den gesamten Ticketpreis in voller Höhe zu zahlen, ist wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Frankfurt am Main und verwies - anders als die Vorinstanz darauf - dass die Klausel die Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
Ist ein Fluggast aufgrund einer Klausel in den AGB einer Fluggesellschaft verpflichtet bis zu 11 Monate vor dem geplanten Flug den Flugpreis zu zahlen, so liegt darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Vorauszahlungsklausel ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hannover hervor.
Ist ein Fluggast nach den AGB einer Fluggesellschaft verpflichtet, weit vor dem geplanten Flug den Flugpreis zu zahlen, so liegt darin weder eine unzulässige Abweichung von den gesetzlichen Fälligkeitsregelung im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB noch eine sonstige unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB. Denn die Vorleistungspflicht ist sachlich gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Regelt ein Luftfahrtunternehmen in seinen AGB, dass der Fluggast weit vor dem gebuchten Flug zur Vorauszahlung des vollen Flugpreises verpflichtet ist, so liegt darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Regelung ist daher nach § 307 Abs. 1 BGB unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
TUI Deutschland darf für Pauschalreisen nicht schon bei Vertragsabschluss 40 Prozent Anzahlung auf den Reisepreis verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Führt die Betätigung eines Buttons im Internet zu einer Kostenpflicht, so muss der Button mit einer entsprechenden Formulierung versehen sein. Weist er nicht auf die Entstehung einer Zahlungspflicht hin, liegt ein Verstoß gegen § 312g Abs. 3 BGB vor. Ein Mitbewerber kann daher auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Ein Reiseanbieter darf in seinen Reisebedingungen keine Vorauszahlungsklausel verwenden, die festlegt, dass Reisende bereits 90 Tage vor Reisebeginn den gesamten Reisebetrag an den Veranstalter zu zahlen haben. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.
Wenn Banken bei einer Einzugsermächtigung eine Buchung nicht ausführen und hierüber den Kunden benachrichtigen, dann dürfen sie für diese Benachrichtigung keine Gebühren verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Zur Frage, welchen Preis der Kunde in einem Sonderkundenverhältnis für das entnommene Gas zu entrichten hat, wenn die im Vertrag enthaltene Preisanpassungsklausel unwirksam ist und der Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat, hat der Bundesgerichtshof nunmehr zwei Entscheidungen getroffen.