Vertragsbedingungen: Klausel über Verwahrentgelte wirksam
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von vorformulierten Vertragsbedingungen einer deutschen Geschäftsbank. Sie verpflichten u.a. Sparer bei Überschreiten eines bestimmten Freibetrags zur Zahlung von sog. Verwahr- bzw. Guthabenentgelten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass diese Klauseln wirksam sind. Sie unterfallen als Preishauptabreden nicht der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäfts­bedingungen und sind zudem weder intransparent noch überraschend.
Klauseln über Verwahrentgelte für Spareinlagen unwirksam
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Klauseln der Commerzbank AG, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, die Kunden unangemessen benachteiligen und nicht verwendet werden dürfen.
Unwirksame Bank-AGB: Landgericht Düsseldorf kippt Strafzinsen auf Girokonten mit Kontoführungsgebühr
Das Landgericht Düsseldorf hat der Volksbank Rhein-Lippe untersagt, in ihren Giroverträgen mit Verbrauchern ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent Zinsen pro Jahr für Einlagen von mehr als 10.000 Euro zu vereinbaren oder sich auf eine entsprechende Klausel zu berufen. Die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen der Bank erklärte das Gericht für unwirksam, da sie Verbraucher unangemessen benachteilige. Sie sei mit dem Grundgedanken der auf den Girovertrag anwendbaren Regelungen unvereinbar. Nach dem Gesetz gibt es keinen Anspruch auf ein Verwahrentgelt neben einer Kontoführungsgebühr.

Newsletter

Jetzt Newsletter abonnieren und nichts mehr verpassen