Weil der Streaminganbieter Amazon Prime Video seit Februar 2024 Werbung einspielt, ohne zuvor seine Abonnenten um Zustimmung gefragt zu haben, haben die sächsische Verbraucherzentrale und über 300 000 Kläger eine Sammelklage eingereicht. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Sammelklage nun ab. Es ist eine der ersten Sammelklagen in Deutschland.
Der Bundesgerichtshof hat anlässlich eines im elektronischen Rechtsverkehr angebotenen Fitnessstudiovertrags über die Gestaltung einer Bestätigungsseite entschieden, auf die der Verbraucher nach Anklicken einer Kündigungsschaltfläche geleitet wird. Es verstößt gegen die verbraucherschützenden Vorgaben des § 312k BGB, wenn diese Bestätigungsseite nicht nur ein Formular zur Eingabe der für die Kündigung erforderlichen Angaben und eine Schaltfläche zur Bestätigung der Kündigung, sondern auch Informationen zu Kündigungsalternativen, wie zum Beispiel das Pausierenlassen des Vertrags, enthält. Die Bestätigungsseite dient allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung.
Der Supermarktdiscounter Penny hat sich in zweiter Instanz erfolgreich gegen eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gewehrt. Es ging um eine Prospektwerbung für einen Müller-Joghurt. Penny hatte seinen Angebotspreis und die prozentuale Ersparnis mit der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers angegeben. Das Oberlandesgericht Köln sah hierin keine unlautere Werbung und wies die Klage der Verbraucherzentrale ab. Das Landgericht Köln als Vorinstanz hatte noch dem Verbraucherverband recht gegeben.
Viele Tafeln der Milka Schokolade wiegen seit einiger Zeit nur noch 90 statt 100 Gramm. Doch der Verpackung sieht man das nicht an. Das Landgericht Bremen urteilte, dass die neuen Milka-Tafeln mit weniger Inhalt irreführend sind. Das Gericht gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Hersteller Mondelez statt.
Eine Rabattwerbung in Prozent ist nur dann zulässig, wenn sie auf dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage basiert. Ein bloßer Hinweis auf diesen Referenzpreis in der Fußnote reicht nicht aus, um eine Irreführung auszuschließen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und damit eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Offenburg bestätigt.
Eine auf einer Webseite mit einem Countdown beworbene - angeblich befristete - Rabattaktion ist irreführend, wenn das Angobt auch nach Ablauf erhältlich ist. Zudem muss der beworbene Preis auch Zusatzkosten enthalten. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main hinsichtlich einer Countdown Rabattaktion der Fitnesskette Fitness First.
Die unter anderem auf Rechtsstreitigkeiten aus dem unlauteren Wettbewerb spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Amazon stattgegeben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Eurowings GmbH (Eurowings, Beklagte und Berufungsbeklagte) untersagt, bei Online-Flugbuchungen auf bestimmte Weise mit einer Kompensation von CO2-Emissionen zu werben.
Ein Streit um die korrekte Kennzeichnung eines veganen Likörs führte zu einer Klage des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie gegen den Hersteller. Das Landgericht Kiel gab im Wesentlichen dem Likör-Hersteller recht.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Werbung mit einer Preisermäßigung unzulässig ist, wenn der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung nicht in einer für den Verbraucher unmissverständlichen, klar erkennbaren und gut lesbaren Weise angegeben wird.
Hat die Bank unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet - hier Verpflichtung zur Zahlung eines Verwahrentgelts bei Verträgen über Spareinlagen - ist sie zur Folgenbeseitigung verpflichtet. Zur Beseitigung einer durch unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen entstandenen Fehlvorstellung kann es erforderlich sein, die betroffenen Kunden individualisiert per Post oder E-Mail über die Unwirksamkeit der Klausel zu informieren, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat im Rahmen einer Musterfeststellungsklage über die Voraussetzungen und über die Verjährung von Verbraucheransprüchen auf Rückzahlung von Kontoführungsentgelten entschieden.