Mobilfunkunternehmen darf sogenannte Positivdaten an SCHUFA übermitteln
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Datenschutzrecht zuständige VI. Zivilsenat hat die Abweisung einer Unterlassungsklage bestätigt, mit der sich ein Verbraucherverband gegen die Übermittlung sogenannter Positivdaten an die SCHUFA gewandt hat.
BGH: Sparkassen dürfen Kundenentgelte nicht nach billigem Ermessen je nach Marktlage ändern
Sparkassen dürfen in ihren Allgemeinen Vertragsbedingungen keine Klausel aufnehmen, in der sie erklären, dass Zinsen und Entgelte je nach Marktlage und Aufwand festgesetzt werden. Eine entsprechende Klausel benachteiligte die Kunden unangemessen, entschied der Bundesgerichtshof. Nach der Klausel erheben Sparkassen Entgelte auch für solche Leistungen, für die sie eine Vergütung nicht beanspruchen könnten, weil sie diese aufgrund eigener gesetzlicher oder nebenvertraglicher Pflichten erbringen müssten oder sie ausschließlich im eigenen Interesse vornehmen würden (z.B. Bearbeitung von Kontenpfändungen, Barauszahlungen am Schalter und Arbeiten im Zusammenhang mit der Abführung von Steuern).

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