Statt Laptop nur Mehl im Paket – Paketdienstleister haftet für Verlust eines Laptops
Ein Münchner verkaufte sein Apple MacBook und verschickte es mit DHL. Beim Käufer kamen aber nur drei Tüten Mehl an. Das Amtsgericht München hatte zu entscheiden, wer haftet, wenn der Laptop auf dem Versandweg zu drei Packungen Mehl wird.