Jagdgebrauchshunde von Jagd­ausübungs­berechtigten unterliegen der Hundesteuer
Hält ein Jagd­ausübungs­berechtigter aus freien Stücken Jagdgebrauchshunde, so muss er die Hundesteuer bezahlen. Eine Befreiung kommt nicht in Betracht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

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