Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten unterliegen der Hundesteuer
Hält ein Jagdausübungsberechtigter aus freien Stücken Jagdgebrauchshunde, so muss er die Hundesteuer bezahlen. Eine Befreiung kommt nicht in Betracht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.