Keine Zuständigkeit einer Stadt für eine fälschlicherweise als Gemeindestraße geplante Kreisstraße
Auf die mündliche Verhandlung vom 16. Januar 2025 hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold vom 10. Oktober 2023 für den Neubau des Ringschlusses Südring in Rheda-Wiedenbrück aufgehoben und damit der Klage einer Anwohnerin stattgegeben.