Die Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins hat keinen Anspruch auf Ermäßigung der seitens der Stadt Münster erhobenen Hundesteuer für ihren zum Jagdhund ausgebildeten Rauhaardackel. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.
Nutzt ein Arbeitnehmer das ihm von seinem Arbeitgeber überlassene Kfz für Familienheimfahrten, so ist ein Werbungskostenabzug gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG ausgeschlossen, auch wenn der Arbeitnehmer für die Überlassung ein Entgelt an den Arbeitgeber zahlen muss oder sonst Kosten zu tragen hat. Insofern ist nämlich zu beachten, dass dem Arbeitnehmer gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 EStG auch kein geldwerter Vorteil angerechnet wird. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdiensts bei einem volljährigen Kind für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt, also etwa während des Wehrdienstes für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Dabei ist es unschädlich, wenn das Kind nach Abschluss der Grundausbildung im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes Dienst in einem Mannschaftsdienstgrad ausübt.
Die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) ist verfassungsgemäß. Dies hat das Hessische Finanzgericht am 23. Januar 2025 entschieden.
Die Weitergabe von Mietverträgen an das Finanzamt durch den Vermieter ist mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar. Es bedarf insbesondere keiner Zustimmung der Mieter. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Hält ein Jagdausübungsberechtigter aus freien Stücken Jagdgebrauchshunde, so muss er die Hundesteuer bezahlen. Eine Befreiung kommt nicht in Betracht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den "alten" Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar sind. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Der Gesetzgeber hat spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.
Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union in einem Vorabentscheidungsersuchen die Frage gestellt, ob Lesegeräte für elektronische Bücher zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden können, nur weil sie - auch - über eine der Lesefunktion untergeordnete Wörterbuchfunktion verfügen.
Einkünfte, die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem so genannten Blockmodell erzielt werden, sind regelmäßig keine Versorgungsbezüge. Es können daher weder der Versorgungsfreibetrag noch der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Anspruch genommen werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.