Neue Grundsteuer in Hessen verfassungsgemäß
Die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) ist verfassungsgemäß. Dies hat das Hessische Finanzgericht am 23. Januar 2025 entschieden.
Weitergabe der Mietverträge an das Finanzamt bedarf keiner Zustimmung der Mieter
Die Weitergabe von Mietverträgen an das Finanzamt durch den Vermieter ist mit der Daten­schutz­grund­verordnung vereinbar. Es bedarf insbesondere keiner Zustimmung der Mieter. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Vorschriften zur Einheitsbewertung für Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig
Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den "alten" Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar sind. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Haupt­feststellungs­zeit­punkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleich­behandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Der Gesetzgeber hat spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.

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