Vorschriften zur Einheitsbewertung für Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig
Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den "alten" Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar sind. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Haupt­feststellungs­zeit­punkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleich­behandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Der Gesetzgeber hat spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.
Gasversorgungsunternehmen scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Feststellung der Unwirksamkeit von Preiserhöhungsklauseln
Die Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die Feststellung der Unwirksamkeit von Preiserhöhungsklauseln sind unzulässig. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Vertragsklauseln, die die Gaspreise für so genannte Sonderkunden an den Ölpreis koppeln, für unwirksam zu erklären, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Bezeichnung als „Dummschwätzer“ nicht zwingend eine Beleidigung
Wer einen anderen als "Dummschwätzer" bezeichnet, begeht damit nicht zwingend eine strafbare Beleidigung. Es kommt entscheidend auf den Kontext der Äußerung an. Dies geht aus einem Beschluss des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.

Newsletter

Jetzt Newsletter abonnieren und nichts mehr verpassen