Russische Bank scheitert vor Bundesverfassungsgericht mit Ausnahmeregelung für Gerichtskostenzuschuss
Eine russische Bank rügte erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des Willkürverbots durch deutsche Gerichte (Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main). Diese hatten die Zustellung einer Klage der Bank von der Zahlung des Gerichtskostenvorschusses abhängig ge-macht, anstatt hiervon ausnahmsweise abzusehen. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde der Bank gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung an, weil sie unzulässig ist.
Verzinsung von Steuer­nach­forderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuer­nach­forderungen und Steuererstattungen in § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (im Folgenden: AO) verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungs­zeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.
Vorschriften zur Einheitsbewertung für Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig
Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den "alten" Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar sind. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Haupt­feststellungs­zeit­punkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleich­behandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Der Gesetzgeber hat spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.
BVerfG: Umgang des Vaters mit seinem Sohn kann auf monatlichen Briefkontakt begrenzt werden
Die Begrenzung des Umgangsrechts des Vaters bezüglich seines Sohnes auf einem monatlichen Briefkontakt ist verfassungs­rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Sohn nachhaltig einen persönlichen Umgang mit dem Vater ablehnt und daher eine Kindes­wohl­gefährdung zu befürchten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.
Vertraglich vereinbarte Loyalitäts­obliegen­heiten nur eingeschränkt durch staatliche Gerichte überprüfbar
Das Bundes­verfassungs­gericht hat ein Urteil des Bundes­arbeits­gerichts aufgehoben, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen Wiederverheiratung für unwirksam erklärt hatte. In dieser Entscheidung bestätigt und konkretisiert das Bundes­verfassungs­gericht seine bisherige Rechtsprechung. Welche kirchlichen Grund­verpflichtungen als Gegenstand eines Arbeits­verhält­nisses bedeutsam sein können, richtet sich demzufolge allein nach den von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäben und dem konkreten Inhalt des Arbeitsvertrags. Die staatlichen Gerichte dürfen sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungs­recht­lichen Gewährleistungen steht. Erst auf einer zweiten Prüfungsstufe sind die Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer und deren durch das allgemeine Arbeitsrecht geschützte Interessen mit den kirchlichen Belangen und der korporativen Religionsfreiheit im Rahmen einer Gesamtabwägung zum Ausgleich zu bringen. Der Verfassungs­beschwerde des katholischen Krankenhausträgers hat das Bundes­verfassungs­gericht stattgegeben und das Verfahren an das Bundes­arbeits­gericht zurückverwiesen, da Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbst­bestimmungs­rechts bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.
Gasversorgungsunternehmen scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Feststellung der Unwirksamkeit von Preiserhöhungsklauseln
Die Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die Feststellung der Unwirksamkeit von Preiserhöhungsklauseln sind unzulässig. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Vertragsklauseln, die die Gaspreise für so genannte Sonderkunden an den Ölpreis koppeln, für unwirksam zu erklären, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Bezeichnung als „Dummschwätzer“ nicht zwingend eine Beleidigung
Wer einen anderen als "Dummschwätzer" bezeichnet, begeht damit nicht zwingend eine strafbare Beleidigung. Es kommt entscheidend auf den Kontext der Äußerung an. Dies geht aus einem Beschluss des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.
Zwangweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils ist verfassungswidrig
Ein Kind hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Daher ist in solchen Fällen die Zwangsmittelvorschrift des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu unterbleiben hat. Anders liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird. Dann kann der Umgang auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.

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