Kein sozialrechtliches Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung von der Arbeit nach Kündigung
Nach Arbeitgeberkündigungen werden die betroffenen Arbeitnehmer häufig von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt. Während das Arbeitsverhältnis mit seinen (Neben-)Pflichten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch fortbesteht (BAG Urteil vom 23.01.2008) hat das Bayerische Sozialgericht ein sozialrechtliches Beschäftigungsverhältnis in dieser Zeit verneint.

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