Jugendlicher Fußballspieler eines Bundesligavereins unterfällt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Verletzung eines jugendlichen Fußballspielers, der in einem Nachwuchsleistungszentrum eines Bundesligavereins unter Vertrag stand, als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main und wies die Berufung der Berufsgenossenschaft zurück.
Versicherungsschutz entfällt bei nachweislich alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache
Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Versicherungsschutz besteht nicht immer, wenn Alkohol im Spiel ist. Steht alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache fest, wird die Berufsgenossenschaft von ihrer grundsätzlichen Leistungspflicht frei. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Hessisches LSG: Hinterbliebene erhalten bei absoluter Fahruntüchtigkeit des Versicherten keine Unfallrente
Arbeitnehmer sind auf dem Weg nach und von dem Ort ihrer Arbeitstätigkeit gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte absolut fahruntüchtig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert hat. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente – Unfallschutz besteht nach Betriebsfeier nur bei direkter Heimfahrt ohne Umweg
Kommt es auf der Heimfahrt nach einer Betriebsfeier zu einem tödlichen Unfall, besteht für den Ehepartner des Verunglückten nur dann Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn der Fahrer sich auf direktem Weg nach Hause begeben hatte und keinen Umweg fuhr. Das entschied jetzt das Hessische Landessozialgericht.
SG Gießen: Arbeitsunfall kann auch bei Autounfall unter Alkoholeinfluss vorliegen
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg von der Arbeit tödlich und ist dabei Alkohol im Spiel, kann dennoch ein Arbeitsunfall vorliegen. Die Berufsgenossenschaft ist dann zur Zahlung von Hinterbliebenenrente verpflichtet. Dies entschied das Sozialgericht Gießen.
Ursache für tödlichen Autounfall ungeklärt
Steht nicht zweifelsfrei fest, dass ein Versicherter zum Zeitpunkt eines tödlichen Unfalls einer versicherten Tätigkeit nachging, besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall bei ungeklärter Ursache entschädigen – Unklarheit darüber, ob Alkohol die alleinige Ursache für Unfall war
Der Weg von und zur Arbeitsstätte steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Kann die Unfallursache nicht festgestellt werden, ist von einem versicherten Arbeitsunfall auszugehen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Kein sozialrechtliches Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung von der Arbeit nach Kündigung
Nach Arbeitgeberkündigungen werden die betroffenen Arbeitnehmer häufig von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt. Während das Arbeitsverhältnis mit seinen (Neben-)Pflichten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch fortbesteht (BAG Urteil vom 23.01.2008) hat das Bayerische Sozialgericht ein sozialrechtliches Beschäftigungsverhältnis in dieser Zeit verneint.

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