SG Gießen: Arbeitsunfall kann auch bei Autounfall unter Alkoholeinfluss vorliegen
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg von der Arbeit tödlich und ist dabei Alkohol im Spiel, kann dennoch ein Arbeitsunfall vorliegen. Die Berufsgenossenschaft ist dann zur Zahlung von Hinterbliebenenrente verpflichtet. Dies entschied das Sozialgericht Gießen.

Newsletter

Jetzt Newsletter abonnieren und nichts mehr verpassen