Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Verletzung eines jugendlichen Fußballspielers, der in einem Nachwuchsleistungszentrum eines Bundesligavereins unter Vertrag stand, als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main und wies die Berufung der Berufsgenossenschaft zurück.
Eine bekannte niederländische Versand- und Internetapotheke muss einem Pharmaunternehmen Herstellerrabatte auf Arzneimittel in Höhe von ca. 290.000 Euro zurückzahlen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg von der Arbeit tödlich und ist dabei Alkohol im Spiel, kann dennoch ein Arbeitsunfall vorliegen. Die Berufsgenossenschaft ist dann zur Zahlung von Hinterbliebenenrente verpflichtet. Dies entschied das Sozialgericht Gießen.
Die Aufgabe des Arbeitsplatzes zur Verwirklichung der Religionsfreiheit stellt nur dann einen wichtigen Grund dar und verhindert den Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn die Verwirklichung der Religionsfreiheit schwerer wiegt als die Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung.