Streit um gemeinsamen Hund nach Trennung ohne Ehe: Hund muss unter den Ex-Partnern versteigert werden
Die eherechtlichen Regeln für Haushaltsgegenstände gelten nicht für nichteheliche Paare und ein rechtlicher Anspruch auf ein Wechselmodell für Haustiere besteht nicht. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden. Steht ein gemeinsam angeschaffter Hund in Miteigentum beider Partner, so muss der unteilbare Hund bei der Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden. Ein solche Versteigerung sollte aus Schutz vor Dritten und zur Vermeidung ständiger Übergabekonflikte zwischen den zerstrittenen Parteien exklusiv zwischen den beiden Ex-Partnern stattfinden.