Streit um gemeinsamen Hund nach Trennung ohne Ehe: Hund muss unter den Ex-Partnern versteigert werden
Die eherechtlichen Regeln für Haushalts­gegenstände gelten nicht für nichteheliche Paare und ein rechtlicher Anspruch auf ein Wechselmodell für Haustiere besteht nicht. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden. Steht ein gemeinsam angeschaffter Hund in Miteigentum beider Partner, so muss der unteilbare Hund bei der Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden. Ein solche Versteigerung sollte aus Schutz vor Dritten und zur Vermeidung ständiger Übergabekonflikte zwischen den zerstrittenen Parteien exklusiv zwischen den beiden Ex-Partnern stattfinden.
AG München zur Zuweisung eines Hundes nach Trennung von Eheleuten
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Hund ist im Rahmen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten zwar grundsätzlich als "Hausrat" einzuordnen ist, der nach Billigkeit zu verteilen ist. Dabei müsse jedoch aus Gründen des Tierschutzes berücksichtigt werden, wer die Hauptbezugsperson des Tieres ist.

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