Zahnarzt muss keine Vergütung für Wiedergabe von Tonträgern in Privatpraxis an Hersteller von Tonträgern zahlen
Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, nimmt keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts vor. Infolgedessen begründet eine solche Wiedergabe für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Hotelbetreiber müssen für Nutzung von Tonträgern in ihren Hotelzimmern angemessene Vergütung zahlen
Der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, muss eine angemessene Vergütung an die Hersteller zahlen. Die Mitgliedstaaten dürfen diesen Betreiber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung einer solchen Vergütung freistellen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

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