Zahnarzt muss keine Vergütung für Wiedergabe von Tonträgern in Privatpraxis an Hersteller von Tonträgern zahlen
Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, nimmt keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts vor. Infolgedessen begründet eine solche Wiedergabe für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.