Gründet ein Steuerpflichtiger einen Gewerbebetrieb mit dem Geschäftszweck, den selbsterzeugten Strom aus einer häuslichen Photovoltaikanlage zu verkaufen, wird dann aber tatsächlich ein nicht nur geringfügiger Teil des mit der Photovoltaikanlage produzierten Stroms privat verbraucht, ist das Finanzamt berechtigt, einen in Bezug auf die Anschaffung der Anlage gebildeten Investitionsabzugsbetrag zu versagen. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die von der Samtgemeinde Kirchdorf in der 115. Änderung ihres Flächennutzungsplans „Windenergie“ beschlossene Ausschlusswirkung in der im Januar 2024 bekanntgegebenen Fassung für unwirksam erklärt.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob die sog. erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei einer Grundstücksüberlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern aufgrund einer Betriebsaufspaltung ausgeschlossen war.
Die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat die Abrissverfügung gegen eine Photovoltaik-Anlage aufgehoben.
Ein Grundstückseigentümer hat kein Abwehrrecht gegen eine Abstandsflächenunterschreitung einer benachbarten Windenergieanlage, wenn er für die auf seinem Grundstück befindliche Windenergieanlage in gleichem Maß eine Abstandsflächenreduzierung in Anspruch nimmt. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden.