Berufung auf Abstandsflächenunterschreitung des Nachbarn bei eigener Abstandsflächenunterschreitung ausgeschlossen
Ein Grundstückseigentümer hat kein Abwehrrecht gegen eine Abstandsflächenunterschreitung einer benachbarten Windenergieanlage, wenn er für die auf seinem Grundstück befindliche Windenergieanlage in gleichem Maß eine Abstandsflächenreduzierung in Anspruch nimmt. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden.