Kein Verzicht auf Einhaltung des Öffentlichkeits­grundsatzes im arbeits­gerichtlichen Verfahren
Im arbeits­gerichtlichen Verfahren kann auf die Einhaltung des Öffentlichkeits­grundsatzes nicht verzichtet werden. Dies gilt auch im Fall einer Virus-Pandemie. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.
Durchsetzung eines erneuten Termins zur Kindesanhörung mittels Zwangsmittel
Hat ein Elternteil sein Kind nicht zum Termin der Kindesanhörung gebracht, so kann die Durchsetzung des erneuten Termins mittels Zwangsmittel gemäß § 35 FamFG durchgesetzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Bundes­arbeits­gericht: Darlegungs- und Beweislast im Überstunden­vergütungs­prozess
Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden - kurz zusammengefasst - erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat. Da der Arbeitgeber Vergütung nur für von ihm veranlasste Überstunden zahlen muss, hat der Arbeitnehmer zweitens vorzutragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat. Diese vom Bundes­arbeits­gericht entwickelten Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber werden durch die auf Unionsrecht beruhende Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit nicht verändert.

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