EGMR: Bild-Berichterstattung über Kokainbesitz eines bekannten Schauspielers zulässig
Die Berichterstattung über das Privatleben Prominenter ist dann zulässig, wenn sie von allgemeinem Interesse ist und in angemessenem Verhältnis zur Achtung des Privatlebens steht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Berichterstattung über den Kokainbesitz eines bekannten Schauspielers ist daher zulässig. Der Schauspieler ist als Person des öffentlichen Lebens anzusehen, wodurch der Öffentlichkeit ein Anspruch auf Information über die Festnahme und das Verfahren zusteht. Die von den Deutschen Gerichten verfügte Untersagung der Berichterstattung stellt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar.