EGMR: Bild-Berichterstattung über Kokainbesitz eines bekannten Schauspielers zulässig
Die Berichterstattung über das Privatleben Prominenter ist dann zulässig, wenn sie von allgemeinem Interesse ist und in angemessenem Verhältnis zur Achtung des Privatlebens steht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Berichterstattung über den Kokainbesitz eines bekannten Schauspielers ist daher zulässig. Der Schauspieler ist als Person des öffentlichen Lebens anzusehen, wodurch der Öffentlichkeit ein Anspruch auf Information über die Festnahme und das Verfahren zusteht. Die von den Deutschen Gerichten verfügte Untersagung der Berichterstattung stellt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar.
Bezeichnung „Terroristentochter“ kann im konkreten Kontext zulässig sein
Eine Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof darf in einem konkreten Kontext als "Terroristentochter" bezeichnet werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Diffamierende Kritik ist unzulässig
Ein Publizist darf einen Autor und dessen Verleger nicht mit Äußerungen kritisieren, die den Tatbestand der Schmähkritik erfüllen und diesen eine Nähe zu einer nationalsozialistischen, judenfeindlichen Gesinnung unterstellt.

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