Artenschutz – geschützte Brutvögel sowie Fledermäuse – stoppt Bau zweier neuer Flüchtlingsunterkünfte
Der Baubeginn zweier Unterkunftsgebäude für etwa 420 Flüchtlinge muss vorerst verschoben werden. Eine für das Bauvorhaben erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erweist sich als nicht hinreichend bestimmt und deshalb rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Biotop- und Artenschutz nicht ausreichend einbezogen – Verwaltungsgericht kassiert Baugenehmigung
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die durch die Stadt Flensburg auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 303 für ein Hotel erteilte Baugenehmigung aufgehoben.

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