Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage gegen zwei wasser- und naturschutzrechtliche sowie bauaufsichtliche Anordnungen der Kreisverwaltung Trier-Saarburg abgewiesen.
Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft darf mit den Bauarbeiten für ein Wohnungsneubauvorhaben in Berlin-Lichtenberg ("Ilsekiez") noch nicht beginnen, weil die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung Defizite aufweist und voraussichtlich rechtswidrig ist. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Der Baubeginn zweier Unterkunftsgebäude für etwa 420 Flüchtlinge muss vorerst verschoben werden. Eine für das Bauvorhaben erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erweist sich als nicht hinreichend bestimmt und deshalb rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die durch die Stadt Flensburg auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 303 für ein Hotel erteilte Baugenehmigung aufgehoben.