Zuweisung eines neuen Familiennamens an ein minderjähriges Kind
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte über einen Antrag auf Einbenennung eines Kindes zu entscheiden, der noch vor Inkrafttreten der gegenwärtigen Regelungen gestellt worden war. Es hat beschlossen, dass auch auf diesen Antrag die neuen, zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Regelungen anzuwenden seien. Der neue großzügigere Maßstab der Kindeswohldienlichkeit könne ohne Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot angewandt werden.
Namens-Meshing nach US-amerikanischem Recht bei deutsch-amerikanischem Ehepaar für deutschen Rechtsbereich wirksam
Das Amtsgericht – Familiengericht – Frankenthal (Pfalz) hat über die Frage entschieden, ob ein aus zwei Einzelnamen neu gebildeter Familienname, der in den USA wirksam eingetragen wurde, auch für den deutschen Rechtsbereich anzuerkennen ist.
Veganer „Likör ohne Ei“ darf „Likör ohne Ei“ heißen
Ein Streit um die korrekte Kennzeichnung eines veganen Likörs führte zu einer Klage des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie gegen den Hersteller. Das Landgericht Kiel gab im Wesentlichen dem Likör-Hersteller recht.
Uneinigkeit bei der Namensvergabe: Namens­bestimmungs­recht für das Kind kann auf einen Elternteil übertragen werden
Können sich Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht einigen, welchen Vor- bzw. Nachnamen das Kind künftig tragen soll, so kann das Namens­bestimmungs­recht auf einen Elternteil übertragen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg und bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg, wonach dabei in erster Linie dem Kindeswohl Rechnung zu tragen ist, aber auch Belange der Eltern mit zu berücksichtigen sind.
BGH: Kein Recht eines Elternteils auf Allein­entscheidungs­befugnis zur Namensänderung bei unzulässiger Namensänderung für Kind
Die Änderung des Familiennamens eines Kindes gemäß § 3 des Namens­änderungs­gesetzes (NamÄndG) setzt voraus, dass dies aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist. Dieses Erfordernis muss das Familiengericht prüfen, wenn ein Elternteil die Allein­entscheidungs­befugnis zur Namensänderung beantragt. Ergibt die Prüfung, dass die Namensänderung nicht für das Kindeswohl erforderlich ist, so darf die Entscheidungs­befugnis nicht auf ein Elternteil übertragen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Änderung des Nachnamens des Kindes auf den Geburtsnamen der Mutter nach einer Ehescheidung
Wenn nach einer Ehescheidung die Mutter wieder ihren Geburtsnamen annimmt, kann es möglich sein, dass auch ihr Kind ihren Geburtsnamen annimmt, wenn es dem Kindeswohl dient. Dies zeigt ein Fall, den das Verwaltungsgericht Schleswig zu entscheiden hatte.
„Wohl des Kindes“ ist Voraussetzung für eine Namensänderung nach der Scheidung
Der Familienname von Kindern aus geschiedenen Ehen kann nur dann geändert werden, wenn dies für das Wohl des Kindes erforderlich ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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