Erteilung einer Baugenehmigung für Shisha-Bar im allgemeinen Wohngebiet erfordert Lärm­prognose­gutachten
Vor Erteilung einer Baugenehmigung für eine Shisha-Bar in einem allgemeinen Wohngebiet muss das Vorhaben auf mögliche Verstöße gegen das Gebot der Rücksichtnahme geprüft werden. Die kann etwa die Einholung eines Lärm­prognose­gutachtens oder die Erteilung von lärmmindernden Auflagen umfassen. Dies hat der Hessische Verwaltungs­gerichtshof entschieden.

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