Erteilung einer Baugenehmigung für Shisha-Bar im allgemeinen Wohngebiet erfordert Lärmprognosegutachten
Vor Erteilung einer Baugenehmigung für eine Shisha-Bar in einem allgemeinen Wohngebiet muss das Vorhaben auf mögliche Verstöße gegen das Gebot der Rücksichtnahme geprüft werden. Die kann etwa die Einholung eines Lärmprognosegutachtens oder die Erteilung von lärmmindernden Auflagen umfassen. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.