Bei Verleumdung oder übler Nachrede darf der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen
Wer seinen Vermieter aufgrund eines Streits beleidigt und ihn vor Dritten versucht in Misskredit zu bringen, dem kann fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam hervor.
Vorkaufsrecht eines Reihenhausmieters bei Realteilung des Grundstücks
Der Mieter eines Reihenhauses ist gemäß § 577 BGB zum Vorkauf berechtigt und genießt Kündigungsschutz nach Maßgabe des § 577a BGB, wenn der Vermieter eine Realteilung des Gesamtgrundstücks beabsichtigt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Es kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber den Mieter zwar bei Umwandlung in Wohnungseigentum schützen wollte, bei realer Teilung eines Gesamtgrundstücks aber bewusst vom Schutz des Mieters abgesehen hat, entschied der BGH. Die Interessenlage ist in beiden Fällen (Umwandlung in Wohnungseigentum einerseits, Realteilung eines Grundstücks andererseits) im Wesentlichen gleich.
Fristlose Kündigung: Mieter beleidigt Vermieter per SMS mit „dumme Kuh“ und „Arschloch“
Wer seinen Vermieter beleidigt, kann von diesem fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor.
Mietverhältnis kann gekündigt werden, wenn ein Mieter den Lebensgefährten der Vermieterin beleidigt
Die Fassung zu verlieren, lohnt in keinem Fall. Die Konsequenzen können fatal sein: Kränkt etwa der Mieter den Freund der Vermieterin, kann sie grundsätzlich den Mietvertrag sofort kündigen. Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg jetzt entschiedener Fall.

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