Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass der Makler verpflichtet ist, Auskunft darüber zu erteilen, wie er mit personenbezogenen Daten der Mieter und mit gefertigten Lichtbildern von den Innenräumen der Immobilie in Hinblick auf Datenspeicherung und Vervielfältigung umgegangen ist. Sind die Lichtbilder von den Innenräumen der Immobilie einvernehmlich mit den Mietern entstanden, haben diese jedoch keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.
Wird gegenüber dem Mieter einer Wohnung eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, so ist ihm entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters nach § 573c Abs. 1 BGB eine Befolgungsfrist einzuräumen. In Ausnahmefällen kann diese Frist länger sein. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden.
Die Regelung in einem Kaufvertrag über eine vermietete Eigentumswohnung, wonach der Kaufpreis für den Käufer reduziert ist, wenn das Mietverhältnis nicht beendet ist, ist in Bezug zum vorkaufsberechtigten Mieter unwirksam. Denn darin liegt ein Vertrag zu Lasten Dritter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Gewerbemieter auf einem Holzregal 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auflädt, so haftet er dafür. Die Gefährlichkeit des Ladevorgangs von Lithium-Ionen-Akkus ist allgemein bekannt. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Ein Ehegatte kann anlässlich einer Scheidung die Überlassung der Ehewohnung an sich beantragen (§ 1568a BGB), obwohl die Eheleute sich einig über die Nutzung der Ehewohnung sind, aber der andere Ehegatte an der Entlassung aus dem Mietvertrag nicht mitwirkt. Einem solchen Ehewohnungszuweisungsantrag fehlt es in diesem Fall nicht am Rechtsschutzbedürfnis. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
Wird der Stromverbrauch einer Mietwohnung über einen eigens dieser Wohnung zugeordneten Zähler erfasst, so kommt der Stromlieferungsvertrag mit dem Mieter der Wohnung zustande und nicht mit dem Vermieter. Das Versorgungsunternehmen hat daher keine Ansprüche gegen den Vermieter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Zieht ein Ehegatte aufgrund der Trennung aus der Ehewohnung und verbleibt der andere Ehegatte bis Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung, so muss sich der ausgezogene Ehegatte an der Miete beteiligen. Jedoch muss sich der in der Wohnung verbleibende Ehegatte eine fiktive Mietersparnis anrechnen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Kündigt ein Mieter aufgrund einer behördlichen Nutzungsuntersagung infolge der Nichteinhaltung von Brandschutzvorschriften das Mietverhältnis fristlos, kann er grundsätzlich im Wege des Schadensersatzes gemäß § 536a Abs. 1 BGB den Ersatz der Umzugskosten vom Vermieter verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Vermieter aufgrund der Nutzungsuntersagung ebenfalls zur Kündigung berechtigt wäre. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Vereinbaren der Vermieter und die Käufer einer Wohnung die Erhöhung des Kaufpreises, weil die Mieterin der Wohnung ihr Vorkaufsrecht ausübt, so ist der Kaufvertrag hinsichtlich des erhöhten Kaufpreises unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Mieter wegen der Vereitelung seines gesetzlichen Vorkaufsrechts (§ 577 BGB*) ein Schadensersatzanspruch in Höhe des ihm entgangenen Gewinns zustehen kann.
Besichtigt ein Vermieter bei einer Wohnungsbegehung eigenmächtig weitere Räume als die verabredeten, verletzt er damit das Hausrecht des Mieters. Kommt der Vermieter darüber hinaus der Aufforderung des Mieters, die Wohnung zu verlassen, nicht nach, so dass der Mieter den Vermieter aus der Wohnung hinausträgt, stellt dies keine ungerechtfertigte Handlung dar, die eine Kündigung seitens des Vermieters rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Das Vorkaufsrecht des Mieters entsteht gemäß § 577 Abs. 1 BGB grundsätzlich nicht, wenn ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück verkauft wird und erst die Erwerber durch Teilungsvereinbarung gemäß § 3 WEG Wohnungseigentum begründen. Das gilt in der Regel auch dann, wenn die Erwerber beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen (so genanntes "Erwerbermodell"). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.