BGH: Transportbedingungen, die Flugscheine bei Abweichungen von gebuchter Flugreihenfolge nichtig machen, sind unwirksam
Der (generelle) Ausschluss des Rechts eines Kunden einer Fluggesellschaft, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen, benachteiligen den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

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