Bundeskartellamt muss Einsicht in Unterlagen zu Entgelten für electronic cash-Zahlungen geben
Das Bundeskartellamt ist verpflichtet, der Klägerin Einsicht in die nichtöffentliche Fassung eines kartellrechtlichen Beschlusses zu gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Kartellabsprachen auf Deutschen und Französischen Gasmärkten: EuG setzt Geldbußen gegen E.ON und GDF Suez auf 320 Millionen Euro fest
Das Gericht der Europäischen Union hat die gegen E.ON und GDF Suez wegen Aufteilung des französischen und des deutschen Erdgasmarkts festgesetzten Geldbußen von je 553 Mio. Euro für jede Gesellschaft auf 320 Mio. Euro herabgesetzt. Das Gericht bestätigte zwar im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, stellt jedoch fest, dass die Beurteilung der Dauer der Zuwiderhandlung auf jedem der Märkte durch die Kommission fehlerhaft war.
EuGH: Geldbußen wegen Teilnahme an Kartell gerechtfertigt
Von der Kommission verhängte Geldbußen gegen mehrere Unternehmen auf dem Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte wegen der Teilnahme an einem Kartell, wurden zurecht erteilt. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.
Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers
Energieversorgungsunternehmen sind auch nach den Novellen des Energiewirtschaftsrechts von 1998 und 2005 an eine früher eingegangene Verpflichtung gebunden, die für die Versorgung des Gemeindegebiets notwendigen Strom- oder Gasleitungen nach Ablauf des Konzessionsvertrages an die Gemeinde zu verkaufen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungs-Sondervertrag
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die in einem Gasversorgungs-Sondervertrag enthaltene Preisanpassungsklausel "Die Gaspreise ändern sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise für Gaspreise eintritt" unwirksam ist.
Bundesgerichtshof bestätigt Vorgaben für den Abschluss langfristiger Gaslieferverträge
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der kartellrechtlichen Zulässigkeit langfristiger Gaslieferverträge befasst.
BGH: Preisgestaltung der Gasversorger unterliegt kartellrechtlicher Missbrauchskontrolle
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein örtlicher Erdgasversorger in seinem angestammten Versorgungsgebiet eine marktbeherrschende Stellung innehat und daher bei der Gestaltung seiner Endverbraucherpreise der Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden unterliegt.
Gaskunden siegen vor BGH: Preiserhöhungsklausel in Erdgassondervertrag unwirksam
Vertragliche Preisänderungsklauseln der Gasversorger dürfen die Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Regelungen für Sondervertragskunden, die im Ergebnis den Gasversorger zu Preiserhöhungen berechtigen, aber bei sinkenden Einkaufspreisen nicht zu Preissenkungen verpflichten, sind unwirksam. Laut Gaslieferungsvertrag der ENSO Erdgas GmbH Dresden war der Gasversorger berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten erfolgte.
Niedersächsisches Gasversorgungsunternehmen muss Gaspreise nicht zurückerstatten
Die Landeskartellbehörde hat nicht nachgewiesen, dass die zwischen November 2005 und März 2006 erhobenen Gaspreise eines niedersächsischen Gasversorgers missbräuchlich überhöht gewesen sind. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Langfristige und bedarfsdeckende Lieferverträge von E.ON gerichtlich untersagt
Der für Kartellsachen aus dem Bereich der Energieversorgung zuständige 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die E.ON Ruhrgas AG in ihren Verträgen über die Gaslieferung an Regional- und Ortsgasunternehmen Vereinbarungen hinsichtlich langjähriger Bezugsverpflichtungen abzustellen hat.
ENSO unterliegt im Streit um Gaspreiserhöhung
Das Oberlandesgericht Dresden hat die Berufung der ENSO Erdgas GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 30.06.2006 zurückgewiesen. Damit ist die Erdgaspreiserhöhung aus dem Jahre 2004 weiterhin nicht wirksam.
E.ON Ruhrgas muss wettbewerbswidrige Lieferverträge beenden
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Antrag von E.ON/Ruhrgas, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde anzuordnen, abgelehnt. Das Bundeskartellamt hatte E.ON/Ruhrgas mit Verfügung vom 13.01.2006 aufgegeben, ihre langfristigen Lieferverträge mit regionalen und lokalen Gasversorgungsunternehmen, die ihren Bedarf ganz oder ganz überwiegend bei E.ON decken, bis spätestens zum 30. September 2006 zu beenden und in diesen Fällen keine neuen langfristigen Gasbezugsverpflichtungen zu begründen.

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