Kapitalmarktrechtliche Schadenersatzforderungen der Aktionäre von Wirecard können nicht als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden
Das Landgericht München I hat die unter anderem gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG gerichtete Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Feststellung von
Schadenersatzforderungen zur Insolvenztabelle abgewiesen.