Kapitalmarkt­rechtliche Schaden­ersatz­forderungen der Aktionäre von Wirecard können nicht als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden
Das Landgericht München I hat die unter anderem gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG gerichtete Klage einer Kapital­verwaltungs­gesellschaft auf Feststellung von Schaden­ersatz­forderungen zur Insolvenztabelle abgewiesen.

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