Wirecard-Aktionäre haben keinen Anspruch auf Geld als einfache Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse
Der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft mit ihren kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen nicht als einfache Insolvenzgläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind.
Kapitalmarkt­rechtliche Schaden­ersatz­forderungen der Aktionäre von Wirecard können nicht als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden
Das Landgericht München I hat die unter anderem gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG gerichtete Klage einer Kapital­verwaltungs­gesellschaft auf Feststellung von Schaden­ersatz­forderungen zur Insolvenztabelle abgewiesen.

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