Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an Grundstücken zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit den wechselseitigen Ansprüchen von Grundstückseigentümer und gutgläubigem Ersteher nach rechtskräftiger Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren befasst. Im Streit ging es um ein Grundstück in Rangsdorf, das ein Mann in Wege der Zwangsversteigerung erworben hatte. Später hat er mit seiner Frau ein Haus auf dem Grundstück gebaut und wohnt dort nun mit seiner Familie.
Die Regelung in einem Kaufvertrag über eine vermietete Eigentumswohnung, wonach der Kaufpreis für den Käufer reduziert ist, wenn das Mietverhältnis nicht beendet ist, ist in Bezug zum vorkaufsberechtigten Mieter unwirksam. Denn darin liegt ein Vertrag zu Lasten Dritter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potentiellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Dies hat der 7. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken festgestellt und der Klage eines Ehepaars aus Pirmasens gerichtet auf die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags stattgegeben.
Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Gewerbemieter auf einem Holzregal 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auflädt, so haftet er dafür. Die Gefährlichkeit des Ladevorgangs von Lithium-Ionen-Akkus ist allgemein bekannt. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.