Familie muss aufgrund eines Behördenfehlers ersteigertes Grundstück und das später darauf selbst gebaute Haus räumen und das Grundstück herausgeben
Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an Grundstücken zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit den wechselseitigen Ansprüchen von Grundstückseigentümer und gutgläubigem Ersteher nach rechtskräftiger Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren befasst. Im Streit ging es um ein Grundstück in Rangsdorf, das ein Mann in Wege der Zwangsversteigerung erworben hatte. Später hat er mit seiner Frau ein Haus auf dem Grundstück gebaut und wohnt dort nun mit seiner Familie.