„Geräteabgabe“ nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Zusammenhang mit der “Geräteabgabe” nach dem Urheberrechtsgesetz aufgehoben. Das Verfassungsgericht beanstandete die Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, da der Bundesgerichtshof seiner Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (Art. 267 Abs. 3 AEUV) nicht nachkam.

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