Arbeitsgericht weist AGG-Entschädigungsklage einer nicht-binären Person wegen Rechtsmissbrauchs ab
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung abgewiesen.
Bundesarbeitsgericht bestätigt Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
Kirchlicher Arbeitgeber: Nicht berücksichtigte konfessionslose Bewerberin hat Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung
Das Arbeitsgericht Berlin hat einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Brutto­monats­entgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt wurde.

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