Verhängung von Ordnungsmitteln setzt Vorliegen der Belehrung über Folgen des Verstoßes gegen Umgangsregelung voraus
Wegen eines Verstoßes gegen eine gerichtliche Umgangsregelung ist die Verhängung von Ordnungsmitteln nur dann möglich, wenn der Betroffene über die Folgen einer Zuwiderhandlung belehrt wurde (§ 89 Abs. 2 FamFG). Daher können Umgangsverstöße, die vor Zustellung der Belehrung erfolgt sind, nicht geahndet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Unterhalts­vorschuss­leistungen bei Mitbetreuung durch den anderen Elternteil
Leben die Eltern eines Kindes getrennt und leistet der barunterhalts­pflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht, beteiligt sich aber an der Betreuung des Kindes, besteht ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhalts­vorschuss­gesetz nur dann, wenn der Mitbetreuungsanteil unter 40 vom Hundert liegt. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.
Durchsetzung eines erneuten Termins zur Kindesanhörung mittels Zwangsmittel
Hat ein Elternteil sein Kind nicht zum Termin der Kindesanhörung gebracht, so kann die Durchsetzung des erneuten Termins mittels Zwangsmittel gemäß § 35 FamFG durchgesetzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Verstoß gegen Umgangsvereinbarung: Festsetzung von Ordnungsmitteln trotz gegenseitiger Verfehlungen der Eltern
Wird gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung verstoßen, so kommt auch dann eine Festsetzung von Ordnungsmitteln in Betracht, wenn den Eltern gegenseitige Verfehlungen vorzuwerfen sind. Denn gerade bei zerstrittenen Eltern muss auf die Einhaltung der gerichtlichen Regelungen geachtet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Keine Erzwingung einer Kindesanhörung mittels Ordnungs- oder Zwangsmitteln
Eine Kindesanhörung kann nicht durch Ordnungs- oder Zwangsmittel erzwungen werden. Insofern besteht eine Gesetzeslücke. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Sorge­rechts­entscheidung setzt Anhörung des Kindes voraus
Eine Sorge­rechts­entscheidung darf gemäß § 159 Abs. 1 FamFG ohne vorheriger Anhörung des Kindes nicht ergehen. Die Pflicht zur Kindesanhörung besteht auch in einem Eilverfahren und unabhängig vom Alter des Kindes. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.
Verstoß gegen Umgangsvereinbarung: Festsetzung von Ordnungsgeld trotz fehlerhafter Androhung der Ordnungshaft
Wird gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung verstoßen, so kann ein Ordnungsgeld auch dann festgesetzt werden, wenn die Androhung der Ordnungshaft fehlerhaft ist. Der Hinweis auf die Exkulpations­möglichkeit ist auf jeden Fall entbehrlich. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Heirat per Videokonferenz mit Standesbeamten in Utah: Online-Eheschließung unwirksam
Wer als Nicht-EU-Bürger mit einer Unionsbürgerin online über die Website der Behörden des Bundesstaates Utah der USA die Ehe schließt, hat keinen Anspruch auf Erhalt einer Bescheinigung nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Eilverfahren entschieden.
Ehe­wohnungs­zuweisungs­verfahren trotz Einigung über Nutzung der Ehewohnung aber fehlender Mitwirkung eines Ehegatten an Entlassung aus Mietvertrag
Ein Ehegatte kann anlässlich einer Scheidung die Überlassung der Ehewohnung an sich beantragen (§ 1568a BGB), obwohl die Eheleute sich einig über die Nutzung der Ehewohnung sind, aber der andere Ehegatte an der Entlassung aus dem Mietvertrag nicht mitwirkt. Einem solchen Ehe­wohnungs­zuweisungs­antrag fehlt es in diesem Fall nicht am Rechts­schutz­bedürfnis. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
Kein Ordnungsgeld gegen Jugendamt wegen Aussetzung des gerichtlich geregelten begleitenden Umgangs
Hat sich das Jugendamt im Rahmen einer gerichtlichen Umgangsregelung zu einem begleitenden Umgang bereit erklärt, so kann gegen ihn wegen der Aussetzung des Umgangs kein Ordnungsgeld verhängt werden. Das Jugendamt kann jederzeit seine Mit­wirkungs­bereitschaft widerrufen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Umgangsausschluss des Vaters mit seinem jugendlichen Kind wegen grundlegender Ablehnungshaltung gegenüber Vater
Entwickelt ein jugendliches Kind eine grundlegende und vertiefte Ablehnungshaltung gegenüber dem Vater, rechtfertigt dies einen Umgangsausschluss. Dies gilt selbst dann, wenn der Wille des Kindes durch die Kindesmutter manipuliert ist. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
BGH: Auch erst vierjährige Kinder sind im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören
Auch ein erst vierjähriges Kind ist grundsätzlich im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören. Nur bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen kann von der Kindesanhörung abgesehen werden. So etwa dann, wenn die Mutter wiederholt und unbegründet die Kindesanhörung vereitelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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